Der wirtschaftliche Weg zum ISO-9001-Zertifikat · Festpreis · 2–4 Wochen

ISO-9001-Zertifizierung ohne DAkkS-Akkreditierung: wann sie reicht, was sie kostet

Kurzantwort (Stand: ): Eine ISO-9001-Zertifizierung ohne DAkkS-Akkreditierung ist erlaubt und kostet für kleine Dienstleistungsbetriebe komplett ab ca. 800 € netto im ersten Jahr, Folgejahre ab ca. 400 €. Auditiert wird nach derselben Norm DIN EN ISO 9001:2015; vom Erstkontakt bis zum Zertifikat vergehen typischerweise 2 bis 4 Wochen. Bedingung: Kein Auftraggeber verlangt ausdrücklich ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle — bei EU-weiten Vergaben ist nach § 49 VgV im Zweifel die akkreditierte Bescheinigung gemeint; das wird vorab geprüft.

Wenn Sie gezielt nach der Zertifizierung ohne DAkkS suchen, haben Sie die Grundsatzfrage meist schon beantwortet: Ihr Auftraggeber will ein ISO-9001-Zertifikat sehen, aber niemand verlangt ausdrücklich eine akkreditierte Stelle — und die Angebote, die Sie bisher eingeholt haben, sprengen den Rahmen Ihres Betriebs. Genau dafür gibt es diesen Weg: Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 durch eine deutsche Zertifizierungsstelle, die nicht DAkkS-akkreditiert ist — komplett ab ca. 800 € (netto) im ersten Jahr. Auf dieser Seite steht beides: wofür das trägt und wofür nicht.

Echtes Audit nach DIN EN ISO 9001:2015 Nicht DAkkS-akkreditiert — wir sagen es vorher, nicht im Kleingedruckten Vorab-Prüfung Ihrer Kundenanforderung

Was Sie bekommen — und was Sie ausdrücklich nicht bekommen

Auf diesem Markt wird viel mit Andeutungen gearbeitet. Wir machen es umgekehrt und sagen zuerst, was der Weg ohne Akkreditierung nicht ist — denn wer das vorher weiß, trifft die richtige Entscheidung und ärgert sich hinterher nicht.

✓ Das bekommen Sie

  • Ein echtes Zertifizierungsaudit nach DIN EN ISO 9001:2015 durch einen Auditor, der mit Ihnen spricht und Ihren Betrieb ansieht
  • Ein Zertifikat einer deutschen Zertifizierungsstelle, gültig drei Jahre, mit Überwachungsaudits in Jahr 2 und 3
  • Die vollständigen Unterlagen inklusive QM-Handbuch als Vorlage — Sie schreiben nichts selbst, wir passen es gemeinsam an Ihren Betrieb an
  • Einen Festpreis schriftlich nach dem Erstgespräch, bezahlt jeweils im Jahr des Audits — keine Monatsraten, keine Mindestlaufzeit
  • Auf Wunsch den direkten Kontakt zur Zertifizierungsstelle, damit Ihr Auftraggeber sich die Gültigkeit bestätigen lassen kann

Das bekommen Sie nicht

  • Kein akkreditiertes Zertifikat. Wo eine akkreditierte Stelle ausdrücklich gefordert ist, hilft Ihnen dieses Zertifikat nicht — dann schicken wir Sie zu einer akkreditierten Stelle
  • Kein Zertifikat ohne Audit. Wer ein „Zertifikat" per Online-Fragebogen verspricht, verkauft Ihnen ein Risiko, keinen Nachweis
  • Keine anderen Normen. Unsere Partner-Zertifizierungsstelle zertifiziert ISO 9001 und ISO 14001. ISO 27001, ISO 45001 oder IATF 16949 bieten wir nicht an; ISO 50001 gehört nicht zu unserem Festpreis-Kernangebot — Einzelfälle klären wir im Erstgespräch
  • Keine Garantie, dass jeder Auftraggeber zustimmt. Wir prüfen Ihre konkrete Anforderung vorher — schriftlich

Wer ein Zertifikat ohne DAkkS in der Praxis akzeptiert

Die entscheidende Frage lautet nie „ist das Zertifikat gültig?", sondern „erfüllt es die Anforderung, die auf meinem Tisch liegt?". In diesen Konstellationen lautet die Antwort nach unserer Erfahrung ja:

  • Lieferantenfragebögen und Lieferantenbewertungen privater Auftraggeber. Dort steht typischerweise „Verfügen Sie über ein QM-System nach ISO 9001?" mit Feld für den Zertifikats-Upload. Von einer Akkreditierung ist keine Rede — gefragt ist der Nachweis eines extern auditierten Systems.
  • Rahmenverträge und Einkaufsbedingungen im Mittelstand. Der neue Industriekunde, der Sie in die Lieferantenliste aufnehmen will, prüft, ob Sie strukturiert arbeiten und Reklamationen nachvollziehbar bearbeiten — genau das belegt das Zertifikat.
  • Ausschreibungen mit der Formel „oder gleichwertig". Wo die Vergabestelle ausdrücklich gleichwertige Nachweise zulässt, ist ein extern auditiertes Zertifikat deutlich mehr als eine Erklärung auf Firmenpapier.
  • Präqualifikationen und Lieferantenportale, die das Zertifikat als Dokument hochladen lassen, ohne die ausstellende Stelle einzuschränken.
  • Ihre eigene Außendarstellung, mit dem richtigen Zusatz. Sie dürfen mit dem Zertifikat werben, aber nicht mit der Kurzform. Das OLG Düsseldorf hat die bloße Angabe „Zertifiziert nach ISO 9001" als irreführend nach § 5 UWG bewertet (Urteil v. 23.05.2019, I-2 U 50/18): Ein erheblicher Teil des Publikums versteht sie als Gütesiegel für die Leistung selbst, obwohl zertifiziert nur das Qualitätsmanagementsystem ist. Verlangt wird ein erläuternder Zusatz unmittelbar bei der Angabe, nicht erst auf einer verlinkten Unterseite.

    Trägt: „Unser Qualitätsmanagementsystem für [Geltungsbereich laut Zertifikat, z. B. Unterhalts- und Glasreinigung] ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert (ausgestellt von [Zertifizierungsstelle], Zertifikat-Nr. […], gültig bis […])." Für Produkte: „hergestellt in einem nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierten Betrieb" (LG München I, 13.08.2013, 17 HK O 26814/12).

    Trägt nicht: „ISO-9001-zertifizierte Reinigung", „geprüft nach ISO 9001", die Norm als Siegel neben dem Produktbild, und alles, was nach Akkreditierung aussieht: DAkkS-Logo, „akkreditiert", „staatlich anerkannt". Unsere Partner-Zertifizierungsstelle ist nicht DAkkS-akkreditiert; diese Angaben wären unwahr.

    Den exakten Wortlaut Ihres Geltungsbereichs finden Sie auf Ihrem Zertifikat; wir liefern die fertigen Textbausteine mit der Zertifikatsübergabe mit. (Praxiseinschätzung, keine Rechtsberatung.)

Wer es nicht akzeptiert — und wo wir Sie aktiv wegschicken

Diese Liste kostet uns Aufträge, und sie steht trotzdem hier, weil ein abgelehntes Zertifikat für beide Seiten das schlechtere Geschäft ist:

  • Vergaben, die ausdrücklich ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle verlangen („DAkkS-akkreditiert", „akkreditierte Zertifizierungsstelle"). Daran führt kein Argument vorbei.
  • EU-weite Vergaben, in denen ein Zertifikat als Nachweis gefordert wird, ohne dass die Akkreditierung erwähnt ist. Vorsicht vor der bequemen Lesart: Nach der Systematik des § 49 VgV ist im Zweifel die Bescheinigung einer akkreditierten Stelle gemeint. Der Weg über gleichwertige Nachweise steht nur unter den engen Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 Satz 3 VgV offen — er setzt voraus, dass der Bieter die Bescheinigung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht fristgerecht erlangen konnte, und die Gleichwertigkeit selbst darlegt. Klären Sie das per Bieterfrage vor der Angebotsabgabe — nicht danach.
  • Internationale Konzern-Lieferketten und regulierte Branchen. Automotive (IATF 16949), Luftfahrt, Medizintechnik: Dort sind akkreditierte oder branchenspezifisch anerkannte Zertifizierungen Standard oder Pflicht.
  • Konzern-Einkaufsrichtlinien, die akkreditierte Zertifikate ausdrücklich vorschreiben — auch dann, wenn die Ausschreibung selbst nichts dazu sagt.
So entschärfen Sie das Risiko, bevor es eines wird: Schicken Sie uns Ihre Vergabeunterlagen, den Lieferantenfragebogen oder einfach die geforderte Textstelle. Sie erhalten werktags binnen 24 Stunden eine schriftliche Einschätzung, ob unser Zertifikat die Anforderung erfüllt — bevor Sie einen Cent ausgeben. Lautet die Antwort „reicht nicht", sagen wir Ihnen das genauso klar; daran verdienen wir nichts, an einem Fehlkauf aber auch nicht. Zum Ausschreibungs-Check →

Sie sind sich bei der Grundsatzfrage noch nicht sicher? Der neutrale Entscheidungs-Ratgeber akkreditiert oder nicht akkreditiert vergleicht beide Wege im Detail — inklusive Vergleichstabelle und unserer aktuellen Messung zur Formel „oder gleichwertig" in EU-Vergaben.

Die Preis-Mechanik: Welche Kostenblöcke bei einer nicht akkreditierten Stelle entfallen

Der Preisunterschied ist kein Rabatt und kein Qualitätsurteil — er kommt aus einer anderen Kostenstruktur. Vier Posten erklären ihn fast vollständig:

  1. Keine Akkreditierungs-Gebühren und -Auflagen. Akkreditierte Stellen tragen die Kosten der laufenden DAkkS-Überwachung samt Berichtspflichten. Dieser Overhead steckt in jedem einzelnen Zertifikat — auch in Ihrem, wenn Sie dort zertifizieren.
  2. Keine vorgeschriebene Mindest-Auditzeit. Für Zertifizierungsstellen im Akkreditierungssystem ist die Auditzeit an die effektive Mitarbeiterzahl gebunden: IAF MD 5, Anhang A, Tabelle QMS 1 sieht für 1–5 Beschäftigte 1,5 Audittage im Erstzertifizierungsverfahren vor (Stufe 1 + Stufe 2), für 6–10 Beschäftigte 2 Tage, für 11–15 Beschäftigte 2,5 Tage. Das jährliche Überwachungsaudit soll rund ein Drittel dieser Zeit betragen. Diese Vorgabe bindet uns nicht: Der Auditor bemisst die Dauer nach dem tatsächlichen Prüfumfang Ihres Betriebs. Der Auditor geht dabei alle Kapitel der ISO 9001 für Ihren Geltungsbereich durch; wie viel Zeit dafür vorgesehen ist, steht in Ihrem Auditplan, den Sie vor dem Termin schriftlich bekommen.
  3. Andere Bemessungsgrundlage. Gezählt werden nur Voll- und Teilzeitkräfte — Minijobber zählen nicht mit. Akkreditierte Stellen rechnen dagegen nach IAF MD 5 mit der „effektiven Mitarbeiteranzahl": Teilzeitanteile sind zu berücksichtigen und dürfen nach geleisteten Arbeitsstunden in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden (2.3.3), für Betriebe mit vielen sich wiederholenden Tätigkeiten ist eine weitere Reduktion zulässig (2.3.4). Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt deshalb von Ihrer Personalstruktur ab: bei vielen Minijobbern ist er spürbar, bei überwiegend Vollzeitkräften gering bis gar nicht vorhanden.
  4. Kein Markenaufschlag und keine Beratung nach Tagessatz. Einführung und Zertifizierung fallen bei uns zusammen — es gibt keine vorgelagerte Beratungsphase nach Tagessatz, deren Dauer und Endsumme offen bleiben.

Wie groß der Abstand zu einem konkreten anderen Angebot ausfällt, hängt vom Anbieter und vom Leistungsumfang ab. Eine fehlende Akkreditierung bedeutet für sich genommen nicht, dass ein Angebot günstiger ist; verbreitete Abo-Modelle liegen über drei Jahre gerechnet deutlich höher als unser Festpreis. Vergleichen Sie deshalb immer die Gesamtkosten über drei Jahre.

Quelle der Auditzeit- und Bemessungsangaben: IAF MD 5:2023, Ausgabe 4 Version 3 („Bestimmung der Auditzeit von Managementsystemen"), deutsche Übersetzung veröffentlicht von der DAkkS. Die Vorgaben binden akkreditierte Zertifizierungsstellen, nicht uns.

Konkret heißt das für einen kleinen Dienstleistungsbetrieb: komplett ab ca. 800 € (netto) im ersten Jahr — inklusive Einführung, Unterlagen, Zertifizierungsaudit und Schulungen — und ab ca. 400 € für das Überwachungsaudit in den Folgejahren. Produktionsbetriebe liegen etwas darüber. Die vollständige Staffel nach Mitarbeiterzahl, die Dreijahres-Summe und den Rechner für Ihren Fall finden Sie auf der Kostenseite — dort steht auch, was der Markt sonst so aufruft: ISO-9001-Zertifizierung: Kosten und Rechner →. Woher der Preisunterschied zu TÜV & Co. Position für Position kommt, erklärt der Ratgeber ISO 9001 ohne TÜV.

Preisvergleich richtig machen: Vergleichen Sie bei nicht akkreditierten Anbietern immer die Gesamtkosten über drei Jahre. Verbreitete Abo-Modelle („ab 149 €/Monat") summieren sich auf ein Mehrfaches eines Komplettpreises — oft mit Mindestlaufzeit und Monatsraten auch in Jahren, in denen gar kein Audit stattfindet, und teils gekoppelt an den laufenden Vertrag. Abo oder Festpreis: worauf Sie achten müssen →

So läuft die Zertifizierung ohne DAkkS bei uns ab

  1. Erstgespräch — und die Vorab-Prüfung. Per Teams, Telefon oder vor Ort. Zuerst klären wir, ob Ihr Auftraggeber ein akkreditiertes Zertifikat verlangt; liegt eine Anforderung schriftlich vor, prüfen wir sie und antworten schriftlich. Danach erhalten Sie einen Festpreis — schriftlich.
  2. Unterlagen und QM-Handbuch anpassen. Sie bekommen alle Dokumente als Vorlage und passen sie gemeinsam mit uns an Ihren Betrieb an. Einen QM-Beauftragten müssen Sie nicht benennen — seit der Normrevision 2015 verlangt die ISO 9001 das nicht mehr. Realistisch sind wenige Stunden Ihrer Zeit.
  3. Das Zertifizierungsaudit. Kompakt gehalten, die Dauer richtet sich nach Ihrer Betriebsgröße; der Betrieb läuft weiter, Sie müssen niemanden tagelang abstellen. Wichtig für strenge Einkäufer: Berater und Auditor sind personell getrennt — wer Sie vorbereitet hat, entscheidet nicht über Ihr Zertifikat.
  4. Zertifikat und Folgejahre. Vom Erstkontakt bis zum Zertifikat vergehen typischerweise 2 bis 4 Wochen. Das Zertifikat gilt drei Jahre, in Jahr 2 und 3 folgt je ein kürzeres Überwachungsaudit. Ihren Stichtag halten Sie nach der Zertifizierung schriftlich in der Hand; tragen Sie ihn sich ein, denn wird das Audit nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Zertifizierungsstelle das Zertifikat aussetzen. Bezahlt wird im jeweiligen Audit-Jahr — ohne Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar. Schulungen zu Ihrem Managementsystem sind enthalten.

Woran Sie eine seriöse nicht akkreditierte Stelle erkennen

„Ohne Akkreditierung" darf nie „ohne Audit" heißen — und genau an dieser Stelle trennt sich der Markt. Prüfen Sie jeden Anbieter, auch uns, an drei einfachen Punkten: Findet ein echtes Audit mit einem Auditor statt, der mit Ihnen spricht? Nennt der Anbieter Referenzbetriebe zum direkten Anrufen? Und wird der Akkreditierungsstatus offen ausgewiesen, statt hinter Formeln wie „international anerkannt" zu verschwinden? Unsere Partner-Zertifizierungsstelle ist seit Jahren bundesweit tätig und arbeitet nach diesen Grundsätzen. Namen und Musterzertifikat zeigen wir Ihnen im Erstgespräch, die Referenzliste mit Betrieben zum direkten Anrufen kommt mit dem Angebot auf Ihre Anfrage — Sie müssen uns nicht glauben, Sie können nachfragen. Die sieben prüfbaren Kriterien im Detail →

Festpreis-Angebot anfordern

Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb — oder laden Sie gleich die Anforderung Ihres Auftraggebers hoch. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung mit konkretem Festpreis und, falls Unterlagen dabei sind, mit der schriftlichen Einschätzung, ob unser Zertifikat die Anforderung erfüllt. Keine Vertriebskette, keine Verpflichtung.

Lieber zurückgerufen werden? Nummer genügt: wir rufen werktags zurück, spätestens am nächsten Werktag.

Keine Werbe-Anrufe: Ihre Nummer verwenden wir ausschließlich für diesen Rückruf. Der Versand läuft technisch über einen externen Formular-Dienst — Details in der Datenschutzerklärung.

Wir prüfen schriftlich, ob unser Zertifikat die Anforderung erfüllt — bevor Sie etwas beauftragen. Bei vertraulichen Unterlagen kopieren Sie besser nur die geforderte Textstelle oben ins Nachrichtenfeld oder rufen an: Für die Einschätzung brauchen wir das vollständige Dokument in aller Regel nicht.

Lieber erst fragen, ohne Daten dazulassen? Rufen Sie einfach an — Sie müssen weder Namen noch Firma nennen. Am Telefon nennen wir Ihnen auch die Zertifizierungsstelle und gehen die Referenzbetriebe aus Ihrer Branche mit Ihnen durch.

Was Sie auf Ihre Anfrage bekommen

Ihre Anfrage landet direkt im Postfach der Personen, die danach mit Ihnen arbeiten: kein Ticketsystem, kein Callcenter. Sie bekommen eine persönliche Antwort, in der Regel am selben oder nächsten Werktag, spätestens am zweiten Werktag: eine Einschätzung, ob unser Zertifikat für Ihren Zweck das richtige ist, und die Preisspanne für Ihre Betriebsgröße. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich nach dem Erstgespräch. Läuft eine Abgabefrist, schreiben Sie das Datum dazu; dann ziehen wir Ihre Anfrage vor.

  • Eine persönliche Antwort von einem Menschen, kein Automat, keine Eingangsbestätigung.
  • Die Preisspanne für Ihre Betriebsgröße; den verbindlichen Festpreis schriftlich nach dem Erstgespräch.
  • Unsere Referenzliste: Betriebe, die Sie selbst anrufen können.
  • Eine ehrliche Einschätzung, ob unser Zertifikat Ihre Anforderung erfüllt — und eine Absage, wenn es nicht reicht.

Kein Newsletter, keine Werbe-Anrufe. Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage; der Versand läuft technisch über einen externen Formular-Dienst (inklusive angehängter Dateien). Details und der Weg ohne diesen Dienst stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was bedeutet nicht akkreditiert?

Es bedeutet: Die Zertifizierungsstelle, die Ihr Zertifikat ausstellt, steht selbst nicht unter der Aufsicht der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Es bedeutet nicht, dass nach einer anderen oder schwächeren Norm auditiert wird — auditiert wird DIN EN ISO 9001:2015, dieselbe Norm wie bei akkreditierten Stellen, und Ihr QM-System muss dasselbe können. Der Unterschied liegt eine Ebene höher: Bei akkreditierten Stellen prüft die DAkkS zusätzlich die Zertifizierungsstelle. Für Sie ist deshalb nur eine Frage praktisch relevant: Verlangt Ihr Auftraggeber ausdrücklich ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle — oder nicht?

Ist eine ISO-9001-Zertifizierung ohne DAkkS-Akkreditierung erlaubt?

Ja. Kein Gesetz verpflichtet eine Zertifizierungsstelle zur Akkreditierung, und kein Gesetz verbietet Ihrem Betrieb, sich von einer nicht akkreditierten Stelle nach DIN EN ISO 9001:2015 auditieren zu lassen. Das Zertifikat ist ein gültiges Zertifikat der ausstellenden Stelle über ein durchgeführtes Audit. Die ehrliche Einschränkung, die Sie kennen sollten: „Gültig" und „von Ihrem Auftraggeber anerkannt" sind zwei verschiedene Fragen — und die zweite entscheidet über Ihren Nutzen.

Was ist die günstigste ISO-9001-Zertifizierung in Deutschland?

Der günstigste seriöse Weg zu einem echten ISO-9001-Zertifikat ist eine nicht DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle zum Festpreis: für kleine Dienstleistungsbetriebe komplett ab ca. 800 € (netto) im ersten Jahr, Folgejahre ab ca. 400 €. Enthalten sind Einführung, praxisfertige Unterlagen, das Audit und die Schulungen. Noch günstiger ist nur die QM-Eigenerklärung (0 € externe Kosten) — wenn der Auftraggeber sie akzeptiert. Was für Ihre Betriebsgröße realistisch ist, zeigt der Kostenrechner. Ein Warnhinweis gehört dazu: Ein „Zertifikat" ohne echtes Audit ist nicht günstig, sondern wertlos, sobald jemand nachfragt.

Warum ist die Zertifizierung ohne Akkreditierung so viel günstiger?

Weil die Kostenstruktur schlanker ist, nicht weil weniger geprüft wird. Es entfallen die Gebühren und Auflagen der DAkkS-Überwachung und der Markenaufschlag großer Prüfkonzerne. Der zweite Posten ist die Bemessungsgrundlage, und dabei lohnt der genaue Blick: Akkreditierte Stellen sind an IAF MD 5 gebunden. Dieses Dokument rechnet nicht mit der Kopfzahl, sondern mit der „effektiven Mitarbeiteranzahl": Teilzeitanteile sind zwingend zu berücksichtigen und dürfen nach geleisteten Arbeitsstunden in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden (IAF MD 5, Abschnitt 2.3.3); für Betriebe mit vielen sich wiederholenden Tätigkeiten, ausdrücklich auch Reinigungskräfte, ist nach 2.3.4 eine weitere Reduktion zulässig. Aus der so ermittelten Zahl folgt eine Mindest-Auditzeit nach Tabelle QMS 1. Unsere Partner-Zertifizierungsstelle ist daran nicht gebunden: Sie zählt nur Voll- und Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte bleiben ganz außen vor, und die Auditdauer richtet sich nach dem tatsächlichen Prüfumfang statt nach einer Mindestzeit. Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt von Ihrer Personalstruktur ab: bei vielen Minijobbern ist er spürbar, bei überwiegend Vollzeitkräften gering bis gar nicht vorhanden. Bei vielen regulären Teilzeitkräften kann unsere Basis sogar höher liegen als die effektive Mitarbeiteranzahl nach MD 5. Quelle: IAF MD 5:2023, Ausgabe 4 Version 3; deutsche Übersetzung veröffentlicht von der DAkkS.

Wird ein Zertifikat ohne DAkkS in öffentlichen Ausschreibungen anerkannt?

Das entscheidet der Wortlaut der Vergabeunterlagen. Verlangt eine Vergabestelle im EU-weiten Verfahren als Nachweis ein Zertifikat, meint § 49 VgV damit grundsätzlich die Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; ein nicht akkreditiertes Zertifikat kommt dann nur unter engen Voraussetzungen über den Weg der gleichwertigen Nachweise in Betracht: § 49 Abs. 1 Satz 3 VgV setzt voraus, dass Sie die geforderte Bescheinigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht erlangen konnten — und die Gleichwertigkeit müssen Sie als Bieter selbst darlegen. Wer sich bewusst für eine nicht akkreditierte Stelle entschieden hat, kann sich darauf in der Regel nicht berufen. Steht dagegen „oder gleichwertig" oder schlicht „QM-System nach ISO 9001", ist ein extern auditiertes Zertifikat ein starker Beleg. Unsere TED-Messung (Stand Juli 2026) fand die Formel „oder gleichwertig" in jeder dritten Bekanntmachung mit ISO-9001-Bezug — als Untergrenze, weil Bekanntmachungen die Anforderungen nur verkürzt wiedergeben. Deshalb gilt: erst prüfen lassen, dann bieten. Das übernimmt der kostenlose Ausschreibungs-Check.

Woran erkenne ich, ob mein Auftraggeber die Akkreditierung verlangt?

Suchen Sie in der Anforderung nach den Wörtern „akkreditiert", „DAkkS" und „oder gleichwertig". Finden Sie nichts davon, fragen Sie schriftlich nach — drei Sätze genügen: Welche Norm genau wird gefordert? Muss das Zertifikat von einer DAkkS-akkreditierten Stelle stammen, oder wird ein gleichwertiges Zertifikat akzeptiert? Reicht alternativ eine Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement? Die Antwort leiten Sie an uns weiter, oder Sie laden die Unterlagen direkt im kostenlosen Ausschreibungs-Check hoch — Sie bekommen werktags binnen 24 Stunden eine schriftliche Einschätzung.

Kann ich später noch auf ein akkreditiertes Zertifikat umsteigen?

Ja, jederzeit — die Vorarbeit ist nicht verloren. Ihr QM-System und Ihre Dokumentation gehören Ihnen, und die Norm ist dieselbe. Fordert später ein Schlüsselkunde ein akkreditiertes Zertifikat, lassen Sie das Audit von einer akkreditierten Stelle durchführen; ein Neuaufbau ist dafür nicht nötig. Wie ein Wechsel der Zertifizierungsstelle praktisch abläuft, steht im Ratgeber Zertifizierungsstelle wechseln.

Kurz durchsprechen, ob es in Ihrem Fall reicht?

15 Minuten am Telefon genügen meist: Sie sagen uns, wer das Zertifikat verlangt — wir sagen Ihnen, ob der Weg ohne DAkkS für Sie trägt und was er kostet.

0152 38022440
beratung@zertlotse.de

1
Ein fester Ansprechpartner
Vom ersten Anruf bis zum Audit dieselbe Person — kein Ticketsystem, keine Hotline.
2
Rückruf vom selben Ansprechpartner
Mo–Fr 8–18 Uhr gehen wir selbst ans Telefon. Erreichen Sie uns nicht oder hinterlassen Sie nur Ihre Nummer, rufen wir werktags zurück, spätestens am nächsten Werktag.
3
Referenzliste mit dem Angebot
Betriebe zum selbst Anrufen — mit dem Angebot auf Ihre Anfrage oder direkt am Telefon.

Oder schriftlich: Angebot anfordern →