Akkreditiert oder nicht akkreditiert — reicht ISO 9001 ohne DAkkS für Ihren Auftraggeber?

Diese Frage entscheidet über mehrere tausend Euro — und kaum jemand erklärt sie, weil fast jeder Anbieter nur einen der beiden Wege verkauft. Wir legen die Karten auf den Tisch: Wir vermitteln Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO 9001:2015 durch eine nicht DAkkS-akkreditierte Stelle und sagen Ihnen trotzdem (gerade deshalb) klar, in welchen Fällen Sie zwingend zu TÜV, DEKRA & Co. gehen müssen — und in welchen Sie dort nur für Auflagen bezahlen, die Ihnen nichts bringen.

Der Unterschied in einem Satz

Auditiert wird in beiden Fällen nach derselben Norm — der Unterschied ist, dass eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ihrerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) überwacht wird, eine nicht akkreditierte nicht. Ihr QM-System muss in beiden Fällen dasselbe können.

Deshalb vorweg das Wichtigste: Das eine ist nicht die „bessere" Version des anderen. Die Akkreditierung sagt nichts über Ihr Qualitätsmanagement aus — sie ist ein zusätzliches Kontrollregime über der Zertifizierungsstelle. Für Ihren Betrieb bedeutet das akkreditierte Verfahren vor allem: vorgeschriebene, mit der Mitarbeiterzahl steigende Auditzeiten, mehr Termin- und Dokumentationsaufwand und deutlich höhere Preise. Sinnvoll ist das genau dann, wenn ein Auftraggeber es ausdrücklich verlangt — dann führt kein Weg daran vorbei. Verlangt es niemand, bezahlen Sie Auflagen, von denen Ihr Betrieb nichts hat.

Warum unsere Partner-Zertifizierungsstelle bewusst nicht akkreditiert ist

Das ist keine Sparlösung, sondern eine Entscheidung: Ohne die DAkkS-Auflagen kann die Stelle Audits kompakt halten (der Auditor bemisst die Dauer nach dem tatsächlichen Prüfumfang, statt eine vorgeschriebene IAF-Mindestzeit absitzen zu müssen), die Kosten nach Voll- und Teilzeitkräften bemessen — geringfügig Beschäftigte bleiben ganz außen vor — und Zertifikate zu Preisen anbieten, die für kleine Betriebe überhaupt erst wirtschaftlich sind — geprüft wird trotzdem dieselbe DIN EN ISO 9001:2015. Und die Praxis gibt dieser Entscheidung recht: Ein erheblicher Teil der neu betreuten Betriebe kommt von akkreditierten Stellen — nicht, weil deren Zertifikat schlechter wäre, sondern weil Aufwand und Preis des akkreditierten Verfahrens ihnen keinen Mehrwert gebracht haben. Betriebe, die genau diesen Wechsel gemacht haben, stehen auf der Referenzliste, die mit dem Angebot auf Ihre Anfrage kommt.

Der direkte Vergleich

Nicht akkreditiert Akkreditiert (DAkkS)
Geprüfte Norm ISO 9001 / 14001 — identisch ISO 9001 / 14001 — identisch
Aufwand für Ihren Betrieb Kompaktes Audit (Dauer nach Betriebsgröße), keine vorgeschriebenen Mindest-Auditzeiten Auditdauer nach IAF-Vorgaben steigt mit der Mitarbeiterzahl; mehr Termin- und Dokumentationsaufwand
Kosten-Bemessung Nur Voll- und Teilzeitkräfte — Minijobber zählen nicht mit Nach der „effektiven Mitarbeiteranzahl" gemäß IAF MD 5: Teilzeitanteile sind zu berücksichtigen und dürfen nach geleisteten Arbeitsstunden in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden (2.3.3); für Betriebe mit vielen sich wiederholenden Tätigkeiten ist eine weitere Reduktion zulässig (2.3.4)²
Typische Kosten (Kleinbetrieb) Ab ca. 800 € im ersten Jahr, komplett inkl. Einführung und Audit Deutlich höher, aber ohne öffentliche Listenpreise: Akkreditierte Stellen kalkulieren nach den IAF-Vorgaben zur Auditdauer, die mit der Mitarbeiterzahl steigt; Einführung und Beratung kommen meist separat nach Tagessatz dazu. Eine seriöse Zahl kann hier niemand nennen. Holen Sie ein konkretes Angebot ein und vergleichen Sie die Gesamtkosten über die vollen drei Jahre.
Dauer bis zum Zertifikat Oft 2–4 Wochen Unterschiedlich je nach Stelle und Auslastung; eine belastbare Spanne kann nur die jeweilige Zertifizierungsstelle nennen. TÜV Rheinland gibt für das Zertifizierungsverfahren selbst „in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen" an¹; hinzu kommt die Zeit, die Ihr Betrieb für den Aufbau des QM-Systems braucht. Wir erheben dazu keine eigenen Daten und nennen deshalb bewusst keine eigene Zahl: fragen Sie die Stelle direkt.
Lieferantenbewertung / Kundenaudit privater Auftraggeber Entscheidet der Auftraggeber — der Wortlaut „QM-System nach ISO 9001" wird erfüllt Anerkannt
Öffentliche Ausschreibungen Häufig anerkannt — viele Vergaben formulieren „ISO 9001 oder gleichwertig". Fordert die Vergabestelle ausdrücklich ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle, reicht es nicht. Wir prüfen das vorab. Immer anerkannt
Internationale Konzern-Lieferketten, regulierte Branchen (z. B. Automotive, Medizin) Meist nicht ausreichend Standard bzw. Pflicht

¹ certification.tuv.com, FAQ „Wie lange dauert das ISO 9001 Zertifizierungsverfahren?", abgerufen am 31.07.2026. Beispiel einer einzelnen akkreditierten Stelle, kein Branchendurchschnitt.
² IAF MD 5:2023, Ausgabe 4 Version 3, Abschnitte 2.3.1 bis 2.3.4 und Anhang A, Tabelle QMS 1; deutsche Übersetzung veröffentlicht von der DAkkS. Die Vorgaben binden akkreditierte Zertifizierungsstellen.

Sie wissen nicht, was Ihr Auftraggeber verlangt? Stellen Sie ihm diese drei Fragen (per Mail reicht völlig):
1. „Welche Norm genau fordern Sie — ISO 9001 (Qualitätsmanagement)?"
2. „Muss das Zertifikat von einer DAkkS-akkreditierten Stelle stammen, oder akzeptieren Sie ein gleichwertiges Zertifikat?"
3. „Reicht alternativ eine Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement?"
Die Antwort leiten Sie einfach an uns weiter — oder laden sie direkt im Ausschreibungs-Check hoch. Liegt Ihnen die Passage schon vor? Der Klausel-Check ordnet sie sofort im Browser ein — akkreditiert nötig, „gleichwertig" genügt oder Eigenerklärung reicht.

Unsere Faustregel

✓ Das wirtschaftliche Zertifikat ist der richtige Weg, wenn …

  • Ihr Kunde „ein ISO-9001-Zertifikat" fordert, ohne Akkreditierung zu erwähnen
  • Sie das Zertifikat für Lieferantenportale und Eigenwerbung brauchen
  • Ausschreibungen „oder gleichwertig" formulieren
  • Sie primär Struktur in den eigenen Betrieb bringen wollen

Akkreditiert ist Pflicht (keine Frage der Wahl), wenn …

  • die Ausschreibung explizit „akkreditiert"/„DAkkS" verlangt
  • Sie in regulierte Lieferketten wollen (Automotive, Luftfahrt, Medizintechnik)
  • ein Schlüsselkunde es schriftlich so vorgibt
  • internationale Konzern-Einkaufsrichtlinien gelten
Unser Versprechen: Schicken Sie uns Ihre Vergabeunterlagen oder Lieferantenanforderung — Sie erhalten werktags binnen 24 Stunden eine schriftliche Einschätzung, ob unser Zertifikat die Anforderung erfüllt. Kostenlos, bevor Sie einen Cent ausgeben. Wenn Sie das akkreditierte Zertifikat brauchen, sagen wir Ihnen das — auch wenn wir daran nichts verdienen. Und Sie müssen uns nicht glauben: Mit dem Angebot bekommen Sie unsere Referenzliste — darunter Wechsler von akkreditierten Stellen, zum direkten Anrufen.
Noch ein Preis-Hinweis: Vergleichen Sie bei nicht akkreditierten Anbietern immer die Gesamtkosten über drei Jahre — verbreitete Abo-Modelle („ab 149 €/Monat") summieren sich auf ein Mehrfaches eines Komplettpreises, oft mit Mindestlaufzeiten und Monatsraten auch dann, wenn gar kein Audit stattfindet. Worauf Sie bei Abo-Zertifikaten achten müssen →

ISO 9001 ohne DAkkS: die Kurzantwort

Die Kurzantwort: Erlaubt ist es. Kein Gesetz verpflichtet eine Zertifizierungsstelle zur Akkreditierung, und kein Gesetz verbietet Ihrem Betrieb, sich von einer nicht akkreditierten Stelle nach DIN EN ISO 9001:2015 auditieren zu lassen. Die praktisch entscheidende Frage ist eine andere: Verlangt Ihr Auftraggeber ausdrücklich eine akkreditierte Stelle — oder nicht? Wofür das Zertifikat ohne DAkkS in der Praxis trägt, in welchen Fällen wir Sie aktiv wegschicken, was es kostet und wie der Ablauf aussieht, steht ausführlich auf der Angebotsseite ISO-9001-Zertifizierung ohne DAkkS: Kosten und Grenzen.

Wichtig auf diesem Markt: „Ohne Akkreditierung" darf nie „ohne Audit" heißen. Ein Zertifikat per Online-Fragebogen, ohne dass je ein Auditor mit Ihnen gesprochen hat, ist kein belastbarer Nachweis, sondern ein Risiko. Woran Sie eine seriöse nicht akkreditierte Zertifizierungsstelle erkennen, haben wir in sieben prüfbaren Kriterien zusammengestellt — stellen Sie die Fragen ruhig auch uns.

ISO-Zertifizierung ohne TÜV: die Kurzfassung

Viele Betriebe setzen „ISO-Zertifizierung" gedanklich mit „TÜV" gleich — dabei setzt eine ISO-Zertifizierung keinen TÜV voraus: Die Wahl der Zertifizierungsstelle ist frei. Woher der Preisunterschied Position für Position kommt, was Sie beim akkreditierten Anbieter zusätzlich bekommen und wann sich welcher Weg rechnet, steht im Ratgeber ISO 9001 ohne TÜV: was der Preisunterschied bedeutet. Was der Festpreis-Weg für Ihre Betriebsgröße kostet, rechnet Ihnen der ISO-9001-Kostenrechner in 30 Sekunden vor. Für Wechsler mit laufendem Vertrag: Zertifizierungsstelle wechseln.

Klar gesagt: TÜV, DEKRA, DQS & Co. machen seriöse Arbeit — wenn Ihr Fall die Akkreditierung verlangt, gehören Sie dorthin, und das sagen wir Ihnen auch so. Unser Punkt ist ein anderer: Verlangt Ihr Fall sie nicht, bezahlen Sie beim akkreditierten Verfahren für ein Kontrollregime, das Ihr Auftraggeber nicht verlangt. Welcher Fall Ihrer ist, prüfen wir — bevor Sie irgendwo unterschreiben.

„Oder gleichwertig" in öffentlichen Ausschreibungen: aktuelle Zahlen (Stand: Juli 2026)

Über kaum etwas wird beim Thema Akkreditierung so viel behauptet wie über Ausschreibungen. Wir haben deshalb nicht geschätzt, sondern gemessen — in TED, der offiziellen EU-Ausschreibungsdatenbank, über deren Such-API. Stichtag: 25. Juli 2026, ausgewertet wurden alle zu diesem Zeitpunkt offenen EU-weiten Vergabeverfahren mit Erfüllungsort Deutschland:

  • 8.061 offene Verfahren gab es zum Stichtag insgesamt.
  • 246 davon (3,1 %) erwähnen „ISO 9001" im Bekanntmachungstext.
  • Von diesen 246 enthalten 82 (33,3 %) — also jede dritte — bereits im Bekanntmachungstext die Formel „oder gleichwertig" (die Suche erfasst auch gebeugte Formen wie „oder gleichwertige/gleichwertigen").
  • 29 der 246 (11,8 %) erwähnen „akkreditiert" im Bekanntmachungstext.
  • Kontrollmessung zur Belastbarkeit: Das Einzelwort „gleichwertig" (in beliebigem Zusammenhang) taucht in 154 der 246 Bekanntmachungen auf (62,6 %) — die strengere Phrasen-Suche nach „oder gleichwertig" misst also wirklich die Formel und nicht bloß das Wort.

Wie belastbar sind diese Zahlen? Sie messen, was im Bekanntmachungstext steht — und der ist eine Kurzfassung. Die vollständigen, verbindlichen Anforderungen stehen in den Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens. Jede dieser Zahlen ist deshalb eine Untergrenze: Dass nur 29 Bekanntmachungen „akkreditiert" erwähnen, heißt gerade nicht, dass Akkreditierung in den übrigen 217 Verfahren keine Rolle spielt. Und dass 82 Bekanntmachungen „oder gleichwertig" formulieren, ersetzt nicht die Lektüre der Unterlagen im Einzelfall.

Der rechtliche Rahmen dahinter, so klar wie möglich zusammengefasst: Verlangt eine Vergabestelle im EU-weiten Verfahren als Nachweis für die Einhaltung von Qualitätssicherungsnormen ein Zertifikat, dann meint § 49 Abs. 1 VgV damit grundsätzlich die Bescheinigung einer akkreditierten Stelle. Ein nicht akkreditiertes Zertifikat läuft in diesem Fall nicht als das geforderte Zertifikat durch, sondern allenfalls über den Weg der gleichwertigen Nachweise. Dieser Weg steht aber nur unter engen Voraussetzungen offen: § 49 Abs. 1 Satz 3 VgV verlangt, dass der Bieter die Bescheinigung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen konnte — und die Gleichwertigkeit muss er selbst darlegen, nicht die Vergabestelle. Wer sich bewusst für eine nicht akkreditierte Stelle entschieden hat, kann sich darauf in der Regel nicht berufen. Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Systematik, an der wir jede Einschätzung ausrichten. Für die Praxis ergeben sich daraus drei Konstellationen:

  • „Zertifikat einer akkreditierten Stelle" ausdrücklich gefordert: Dann brauchen Sie genau das — hier vermitteln wir nicht, hier schicken wir Sie zu einer akkreditierten Stelle.
  • Zertifikat gefordert, Akkreditierung nicht erwähnt: Vorsicht vor der bequemen Lesart — nach der Systematik des § 49 VgV ist im Zweifel die akkreditierte Bescheinigung gemeint. Ein nicht akkreditiertes Zertifikat kann nur unter den oben genannten engen Voraussetzungen als gleichwertiger Nachweis in Betracht kommen; ob und wie, sollte vor Angebotsabgabe per Bieterfrage geklärt werden — nicht danach.
  • „Oder gleichwertig", Eigenerklärung zugelassen oder nur „QM-System nach ISO 9001" gefordert: Hier ist ein extern auditiertes, nicht akkreditiertes Zertifikat ein starker Beleg — deutlich mehr als eine Erklärung auf Firmenpapier. Wann welche Belegform reicht, sortiert der Ratgeber zur ISO-9001-Eigenerklärung in Ausschreibungen.

Was die Messung trotzdem zeigt: Die Formel „oder gleichwertig" ist im deutschen Vergabealltag keine Randnotiz, sondern stand zum Stichtag in jeder dritten ISO-9001-Bekanntmachung bereits im veröffentlichten Text — als Untergrenze, weil Bekanntmachungen die Anforderungen nur verkürzt wiedergeben. Wer also wegen einer einzelnen Ausschreibung über eine Zertifizierung nachdenkt, sollte weder vorschnell das teuerste Verfahren buchen noch blind auf „wird schon reichen" setzen — sondern die konkreten Unterlagen prüfen lassen.

Genau das übernehmen wir: Laden Sie Bekanntmachung und Vergabeunterlagen im kostenlosen Ausschreibungs-Check hoch — Sie erhalten werktags binnen 24 Stunden eine schriftliche Einschätzung, ob unser Zertifikat die Anforderung erfüllt, ob der Weg über gleichwertige Nachweise realistisch ist oder ob Sie ein akkreditiertes Zertifikat brauchen. Im letzten Fall sagen wir es Ihnen genauso klar — daran verdienen wir nichts, an falschen Versprechen aber auch nicht.

Akkreditiert oder nicht — wir prüfen Ihren Fall schriftlich

Die Entscheidung hängt an einem einzigen Satz: dem, den Ihr Auftraggeber oder die Vergabestelle geschrieben hat. Kopieren Sie diese Passage unten ins Nachrichtenfeld oder hängen Sie die Unterlagen an. Sie bekommen werktags binnen 24 Stunden eine schriftliche Einschätzung — inklusive einer klaren Absage, wenn Sie ein akkreditiertes Zertifikat brauchen.

Lieber zurückgerufen werden? Nummer genügt: wir rufen werktags zurück, spätestens am nächsten Werktag.

Keine Werbe-Anrufe: Ihre Nummer verwenden wir ausschließlich für diesen Rückruf. Der Versand läuft technisch über einen externen Formular-Dienst — Details in der Datenschutzerklärung.

Wir prüfen schriftlich, ob unser Zertifikat die Anforderung erfüllt — bevor Sie etwas beauftragen. Bei vertraulichen Unterlagen kopieren Sie besser nur die geforderte Textstelle oben ins Nachrichtenfeld oder rufen an: Für die Einschätzung brauchen wir das vollständige Dokument in aller Regel nicht.

Lieber erst fragen, ohne Daten dazulassen? Rufen Sie einfach an — Sie müssen weder Namen noch Firma nennen. Am Telefon nennen wir Ihnen auch die Zertifizierungsstelle und gehen die Referenzbetriebe aus Ihrer Branche mit Ihnen durch.

Was Sie auf Ihre Anfrage bekommen

Ihre Anfrage landet direkt im Postfach der Personen, die danach mit Ihnen arbeiten: kein Ticketsystem, kein Callcenter. Sie bekommen eine persönliche Antwort, in der Regel am selben oder nächsten Werktag, spätestens am zweiten Werktag: eine Einschätzung, ob unser Zertifikat für Ihren Zweck das richtige ist, und die Preisspanne für Ihre Betriebsgröße. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich nach dem Erstgespräch. Läuft eine Abgabefrist, schreiben Sie das Datum dazu; dann ziehen wir Ihre Anfrage vor.

  • Eine ehrliche Einschätzung, ob unser Zertifikat Ihre Anforderung erfüllt — und eine Absage, wenn es nicht reicht.
  • Eine persönliche Antwort von einem Menschen, kein Automat, keine Eingangsbestätigung.
  • Unsere Referenzliste: Betriebe, die Sie selbst anrufen können.

Kein Newsletter, keine Werbe-Anrufe. Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage; der Versand läuft technisch über einen externen Formular-Dienst (inklusive angehängter Dateien). Details und der Weg ohne diesen Dienst stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ist ein nicht akkreditiertes ISO-Zertifikat „echt"?

Ja. Auditiert wird nach derselben Norm (z. B. ISO 9001:2015). Der Unterschied liegt nicht in der Norm, sondern in der Überwachung der Zertifizierungsstelle selbst: Akkreditierte Stellen werden von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) kontrolliert, nicht akkreditierte nicht. Entscheidend ist, ob Ihr Auftraggeber den Unterschied macht.

Ist das akkreditierte Zertifikat „besser"?

Nein — es ist anders überwacht, nicht besser geprüft: Norm und Anforderungen an Ihr QM-System sind identisch. Die Akkreditierung ist dann der richtige Weg, wenn ein Auftraggeber sie ausdrücklich verlangt — dann ist sie Pflicht, keine Geschmacksfrage. Verlangt sie niemand, bringt das akkreditierte Verfahren Ihrem Betrieb vor allem längere vorgeschriebene Auditzeiten, mehr Aufwand und höhere Kosten. Genau deshalb wechseln viele Betriebe nach dem ersten Zertifizierungszyklus zu einer wirtschaftlicheren Stelle — Betriebe, die genau diesen Wechsel gemacht haben, stehen auf der Referenzliste, die Sie mit dem Angebot auf Ihre Anfrage bekommen. Am Telefon nennen wir sie Ihnen genauso.

Woher weiß ich, was mein Auftraggeber akzeptiert?

Im Zweifel: nachfragen — oder uns fragen. Wir prüfen Lieferantenanforderungen und Ausschreibungsunterlagen kostenlos, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden. Steht dort nur „QM-System nach ISO 9001" oder „oder gleichwertig", reicht in der Regel das nicht akkreditierte Zertifikat. Steht dort „Zertifikat einer akkreditierten Stelle", brauchen Sie das akkreditierte.

Warum ist das akkreditierte Zertifikat so viel teurer?

Akkreditierte Stellen tragen die Kosten der DAkkS-Überwachung, haben strengere Vorgaben zu Auditzeiten (nach IAF-Regeln steigt die Audit-Dauer mit der Mitarbeiterzahl) und entsprechend höhere Preise. Das ist kein Qualitätsurteil über Ihr Unternehmen — es ist schlicht ein anderes Kontrollregime mit anderem Preisschild.

Kann ich später noch auf ein akkreditiertes Zertifikat umsteigen?

Ja, jederzeit. Das aufgebaute QM-System ist dasselbe — die Vorarbeit ist also nicht verloren. Wenn ein wichtiger Auftraggeber später ein akkreditiertes Zertifikat fordert, lassen Sie einfach ein Audit durch eine akkreditierte Stelle durchführen. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann sich welcher Weg lohnt.

Ist ein ISO-9001-Zertifikat ohne DAkkS-Akkreditierung gültig?

Ja — es ist ein gültiges Zertifikat der ausstellenden Stelle über ein Audit nach DIN EN ISO 9001:2015, und die ausstellende Stelle bestätigt seine Gültigkeit auf Anfrage. Die Einschränkung: „Gültig" und „vom Auftraggeber anerkannt" sind zwei verschiedene Fragen. Private Auftraggeber und Lieferantenportale akzeptieren es in der Praxis meist; bei öffentlichen Vergaben gilt: Verlangt die Vergabestelle als Nachweis ein Zertifikat, meint § 49 VgV grundsätzlich die Bescheinigung einer akkreditierten Stelle — ein nicht akkreditiertes Zertifikat kommt dann nur unter engen Voraussetzungen als gleichwertiger Nachweis in Betracht: § 49 Abs. 1 Satz 3 VgV setzt voraus, dass Sie die Bescheinigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht erlangen konnten, und die Gleichwertigkeit selbst darlegen. Deshalb prüfen wir Ihre konkrete Anforderung kostenlos, bevor Sie sich entscheiden.

Geht eine ISO-Zertifizierung auch ohne TÜV?

Ja. Kein Gesetz schreibt eine bestimmte Zertifizierungsstelle vor — der TÜV ist einer von vielen Anbietern, neben weiteren akkreditierten Stellen wie DEKRA oder DQS und nicht akkreditierten Stellen wie unserer Partner-Zertifizierungsstelle. Entscheidend ist nicht der Name auf dem Zertifikat, sondern ob die Stelle die Anforderung Ihres Auftraggebers erfüllt: Ist ausdrücklich ein akkreditiertes Zertifikat gefordert, brauchen Sie eine DAkkS-akkreditierte Stelle (das kann der TÜV sein, muss es aber nicht). Ist keine Akkreditierung gefordert, steht Ihnen der wirtschaftlichere nicht akkreditierte Weg offen — auditiert wird nach derselben Norm.

Erkennen Auftraggeber ein nicht akkreditiertes Zertifikat an?

Differenzierte Antwort: Bei privaten Auftraggebern — Lieferantenbewertungen, Rahmenverträge, Portale — entscheidet der Auftraggeber selbst, welche Nachweise er akzeptiert; gefordert ist dort meist nur „QM-System nach ISO 9001", und diesen Wortlaut erfüllt das Zertifikat. Bei öffentlichen Vergaben entscheidet der Wortlaut der Vergabeunterlagen: Viele Bekanntmachungen enthalten die Formel „oder gleichwertig" (unsere Messung, Stand Juli 2026: jede dritte Bekanntmachung mit ISO-9001-Bezug), aber wenn ein Zertifikat als Nachweis verlangt wird, meint § 49 VgV grundsätzlich eine akkreditierte Stelle — der Weg über gleichwertige Nachweise steht nur unter den engen Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 Satz 3 VgV offen (die Bescheinigung war aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht zu erlangen) und muss vom Bieter selbst belegt werden. Im Zweifel gilt: erst prüfen lassen, dann bieten. Genau dafür gibt es unseren Ausschreibungs-Check mit schriftlicher Einschätzung binnen 24 Stunden (werktags).

Unsicher, was Ihr Auftraggeber akzeptiert?

Schicken Sie uns die Anforderung oder Ausschreibung — wir prüfen unverbindlich, welches Zertifikat Sie wirklich brauchen.

0152 38022440
beratung@zertlotse.de

1
Ein fester Ansprechpartner
Vom ersten Anruf bis zum Audit dieselbe Person — kein Ticketsystem, keine Hotline.
2
Rückruf vom selben Ansprechpartner
Mo–Fr 8–18 Uhr gehen wir selbst ans Telefon. Erreichen Sie uns nicht oder hinterlassen Sie nur Ihre Nummer, rufen wir werktags zurück, spätestens am nächsten Werktag.
3
Referenzliste mit dem Angebot
Betriebe zum selbst Anrufen — mit dem Angebot auf Ihre Anfrage oder direkt am Telefon.

Oder schriftlich: Angebot anfordern →