Mit dem ISO-9001-Zertifikat werben: was trägt — und was abmahnfähig ist

Das Zertifikat hängt an der Wand, jetzt soll es arbeiten — auf der Website, im Angebot, auf dem Fahrzeug. Dabei gilt ein Merksatz, der fast alle Fehler verhindert: Zertifiziert ist Ihr Qualitätsmanagementsystem, nicht Ihre Leistung — und der erläuternde Zusatz gehört unmittelbar an die Werbeaussage, nicht auf eine Unterseite. Diese Seite liefert für jeden Einsatzort Formulierungen, die diesem Maßstab folgen.

Warum „Zertifiziert nach ISO 9001" allein abmahnfähig ist

Das OLG Düsseldorf hat die bloße Angabe „Zertifiziert nach ISO 9001" als irreführend nach § 5 UWG bewertet (Urteil vom 23.05.2019, I-2 U 50/18): Ein erheblicher Teil des Publikums versteht sie als Gütesiegel für die Leistung selbst, obwohl zertifiziert nur das Qualitätsmanagementsystem ist. Verlangt wird deshalb ein erläuternder Zusatz unmittelbar bei der Angabe — nicht erst auf einer verlinkten Unterseite.

Bemerkenswert am Fall: Es ging nicht um eine Anzeigenkampagne, sondern um einen Briefkopf. Schon die unkommentierte Zeile im Geschäftspapier genügte für die Irreführung. Die Messlatte liegt also nicht bei „großer Werbung", sondern bei jeder Stelle, an der die Angabe auftaucht.

Die Formulierung, die trägt

Für Dienstleistungen — mit dem Geltungsbereich wortgenau vom Zertifikat:

„Unser Qualitätsmanagementsystem für [Geltungsbereich laut Zertifikat, z. B. Unterhalts- und Glasreinigung] ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert (ausgestellt von [Zertifizierungsstelle], Zertifikat-Nr. […], gültig bis […])."

Für Produkte hat das LG München I die Klarstellung über den Betrieb gebilligt (Urteil vom 13.08.2013, 17 HK O 26814/12) — im Urteil ohne Fassungsjahr: „Hergestellt in einem ISO-9001-zertifizierten Betrieb". Heute schreiben Sie dieselbe Aussage mit voller Normreferenz:

„hergestellt in einem nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierten Betrieb"

Beide Formulierungen funktionieren nach demselben Prinzip: Das Subjekt der Aussage ist das QM-System beziehungsweise der Betrieb — nicht das Produkt und nicht die Leistung. Damit steckt der vom OLG verlangte Zusatz bereits im Satz.

Diese Kurzformen tragen nicht

  • „ISO-9001-zertifizierte Reinigung" (oder: -Wartung, -Fertigung, -Montage) — die Kurzform überträgt das Zertifikat auf die Leistung. Genau diese Verschiebung hat das OLG beanstandet.
  • „Geprüft nach ISO 9001" — suggeriert eine Produkt- oder Leistungsprüfung, die nicht stattgefunden hat.
  • Die Norm als Siegel neben dem Produktbild — die räumliche Nähe erzeugt denselben falschen Eindruck wie die sprachliche Kurzform.
  • Alles, was nach Akkreditierung aussieht: DAkkS-Logo, „akkreditiert", „staatlich anerkannt". Ist die ausstellende Stelle nicht akkreditiert, sind diese Angaben unwahr. Was der Unterschied bedeutet und wann er zählt, steht unter akkreditiert oder nicht akkreditiert.

Der richtige Wortlaut je Einsatzort

Website

Der beste Platz für die Vollformel ist eine Seite — die Qualitäts- oder Über-uns-Seite, gern mit einer Abbildung oder einem PDF des Zertifikats. Das ist besser als die Angabe über jede Unterseite zu streuen: Jede Stelle, an der die Angabe steht, braucht den Zusatz unmittelbar dabei — ein Link „mehr zu unserem Zertifikat" ersetzt ihn nach der OLG-Linie nicht. Wer die Angabe zusätzlich im Footer führen will, nimmt auch dort den ganzen Satz („Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert."), nicht das nackte Kürzel.

Briefkopf und Angebote

Der Briefkopf ist der Ort, an dem das OLG-Urteil spielte — und zugleich der Ort mit dem wenigsten Platz. Zwei saubere Wege: die Ein-Satz-Formel als Fußzeile des Geschäftspapiers („Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015, [Zertifizierungsstelle], Zertifikat-Nr. […]") — oder der Verzicht im Briefkopf und dafür die Vollformel im Angebotstext selbst, wo sie ohnehin mehr bewirkt, weil der Einkäufer dort Geltungsbereich und Aussteller gleich mitliest.

E-Mail-Signatur

In der Signatur ist Platz für den ganzen Satz — unter die Kontaktdaten, eine Zeile, Fließtext statt Grafik: „Unser Qualitätsmanagementsystem für [Geltungsbereich] ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert ([Stelle], gültig bis […])." Auf ein eingebettetes Siegel-Bild verzichten Sie besser — dazu gleich mehr im Logo-Abschnitt.

Fahrzeugbeschriftung

Das ehrliche Problem: Für „ISO 9001" als bloßes Schlagwort auf der Fahrzeugtür gibt es keine uns bekannte Entscheidung, die das absegnet — und die OLG-Logik (Zusatz unmittelbar bei der Angabe) spricht dagegen. Die defensive Lösung ist deshalb: entweder der vollständige kurze Satz („Unser Qualitätsmanagement ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.") — der ist auch auf einem Transporter unterzubringen — oder der Verzicht auf die Norm-Nennung am Fahrzeug zugunsten von Website und Angebotsunterlagen. Ein nacktes „ISO 9001" neben dem Firmenlogo ist die riskanteste aller hier behandelten Varianten.

Social-Media-Profil

Ins Info- oder Bio-Feld gehört die Textform, notfalls leicht gekürzt: „Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 ([Stelle])." Nicht als Badge-Grafik, nicht als Titelbild-Siegel — und im Profilnamen hat die Norm nichts verloren. Für einzelne Posts gilt dieselbe Regel wie überall: Wo die Angabe steht, steht der Zusatz.

Das ISO-9001-Logo verwenden? Regeln für Logos und Siegel

Das ISO-Logo ist tabu — auch für zertifizierte Unternehmen. Das Logo und der Kurzname „ISO" sind eingetragene Marken der International Organization for Standardization; ihre Nutzung ist ISO, ihren Mitgliedsorganisationen und technischen Komitees vorbehalten. Für alle anderen gilt ausdrücklich: das ISO-Logo weder verwenden noch kopieren oder verändern — und ISO gestattet die Logo-Nutzung im Zusammenhang mit Zertifizierungen nicht, schon weil ISO selbst keine Unternehmen zertifiziert. Empfohlen ist stattdessen, die Norm im Text mit voller Referenz zu nennen, etwa „ISO 9001:2015" (Quelle: iso.org, „ISO name and logo", abgerufen am 27.08.2026).

Das DAkkS-Symbol dürfen nur akkreditierte Stellen und ihre Kunden nach den DAkkS-Regeln führen. Ohne Akkreditierung ist es tabu — in jeder Form, auch als „angelehnte" Grafik.

Das Zeichen Ihrer Zertifizierungsstelle dürfen Sie nur nach deren schriftlichen Zeichennutzungsregeln verwenden. Fragen Sie die Stelle, die Ihr Zertifikat ausgestellt hat, ob es ein eigenes Zeichen gibt und welche schriftlichen Nutzungsregeln dafür gelten — ohne solche Regeln verwenden Sie kein Zeichen. Woran Sie eine seriöse Stelle sonst noch erkennen, etwa daran, dass sich das Zertifikat verifizieren lässt, steht unter seriöse Zertifizierungsstelle erkennen.

Selbstgebaute Siegel-Embleme — der eigene Grafiker baut einen runden Stempel „ISO 9001 zertifiziert" mit Lorbeerkranz — sind die schlechteste Idee auf dieser Seite: Der BGH verlangt bei der Werbung mit Prüfzeichen, dass der Verbraucher nachvollziehen kann, wer was wonach geprüft hat (Urteil vom 21.07.2016, I ZR 26/15 — „LGA tested"). Ein Emblem in Prüfsiegel-Optik, hinter dem keine verliehene Auszeichnung steht, erweckt genau den Eindruck einer Leistungs- oder Produktprüfung, den schon die sprachliche Kurzform nicht erwecken darf.

Checkliste vor der Veröffentlichung

Einmal durchgehen, bevor Website, Briefbogen oder Beschriftung in Druck gehen:

  • Geltungsbereich wortgenau vom Zertifikat übernommen — nicht aus dem Gedächtnis und nicht „großzügig gerundet". Beworben werden darf nur, was der Scope abdeckt.
  • Ausstellende Zertifizierungsstelle genannt — sie gehört in die Vollformel, denn Ihre Kunden dürfen wissen, wer geprüft hat.
  • Zertifikat-Nummer angegeben — macht die Angabe nachprüfbar und unterscheidet sie von einer Behauptung.
  • „Gültig bis" angegeben — mit dem echten Datum vom Zertifikat.
  • Wiedervorlage zum Ablaufdatum eingetragen — Werbung mit einem abgelaufenen Zertifikat ist irreführend; was dann zu tun ist, steht im Ratgeber ISO-Zertifikat abgelaufen.
  • Keine Akkreditierungs-Anmutung — kein DAkkS-Symbol, kein „akkreditiert", kein „staatlich anerkannt", wenn die Stelle nicht akkreditiert ist.
  • Kurzformen entfernt — kein „ISO-9001-zertifizierte [Leistung]", kein „geprüft nach ISO 9001", kein Siegel neben dem Produktbild.

Diese Seite dürfen Sie weitergeben

Die Textbausteine und die Checkliste dieser Seite dürfen frei verwendet, verlinkt und weitergegeben werden — an Kollegen, im eigenen QM-Handbuch, im Intranet oder im Innungs-Rundschreiben. Wir bitten lediglich um eine Quellenangabe mit Link auf diese Seite: www.zertlotse.de/ratgeber/werbung-mit-iso-9001-zertifikat

Reinigungsbetriebe, die ihren Kunden neben dem Zertifikat erklären wollen, was der Nachweis bedeutet, finden dafür den Ratgeber Was ISO 9001 in der Gebäudereinigung bringt.

Und falls das Zertifikat selbst noch fehlt: Wie eine schlanke ISO-9001-Zertifizierung für kleine Betriebe abläuft, steht unter ISO-9001-Zertifizierung — wir begleiten Sie von der Einführung bis zum Audit.

(Praxiseinschätzung, keine Rechtsberatung; maßgeblich ist im Zweifel anwaltlicher Rat. Stand: 27.08.2026.)

Häufige Fragen

Darf ich mit ISO 9001 werben, wenn meine Zertifizierungsstelle nicht akkreditiert ist?

Ja. Ein Zertifikat einer nicht akkreditierten Stelle dürfen Sie genauso kommunizieren — mit demselben erläuternden Zusatz, mit dem tatsächlichen Aussteller und mit dem Geltungsbereich laut Zertifikat. Tabu ist alles, was Akkreditierung suggeriert: das DAkkS-Logo, „akkreditiert", „staatlich anerkannt". Ist die Stelle nicht akkreditiert, sind diese Angaben schlicht unwahr. Was der Unterschied für Ihre Auftraggeber praktisch bedeutet, steht im Vergleich akkreditiert oder nicht akkreditiert.

Dürfen wir das ISO-Logo auf Website oder Briefpapier zeigen?

Nein. Das ISO-Logo ist eine eingetragene Marke der International Organization for Standardization; die Nutzung ist ISO selbst, ihren Mitgliedsorganisationen und technischen Komitees vorbehalten, und ISO gestattet sie im Zusammenhang mit Zertifizierungen ausdrücklich nicht — ISO zertifiziert auch selbst keine Unternehmen (iso.org, „ISO name and logo", abgerufen am 27.08.2026). Nennen Sie die Norm stattdessen im Text mit voller Referenz („DIN EN ISO 9001:2015") und fragen Sie die Zertifizierungsstelle, die Ihr Zertifikat ausgestellt hat, nach deren eigenem Zeichen und den zugehörigen Nutzungsregeln.

Was droht, wenn die Werbung irreführend ist?

Irreführende Werbung ist nach § 5 UWG unzulässig. Praktisch beginnt das meist mit einer Abmahnung durch einen Wettbewerber oder einen Wettbewerbsverband, verbunden mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben; bleibt die aus, können einstweilige Verfügung oder Klage folgen. Dazu kommt der praktische Aufwand, Briefbögen, Fahrzeugbeschriftungen und Webseiten nachträglich zu korrigieren. Der erläuternde Zusatz kostet dagegen einen Satz — es gibt wenige Rechtsrisiken, die sich so billig ausräumen lassen.

Unser Zertifikat ist abgelaufen, die Werbung ist noch online — was jetzt?

Nehmen Sie die Angabe zügig aus Website, Signatur und Unterlagen: Werbung mit einem abgelaufenen Zertifikat ist irreführend, denn beworben wird ein Status, der nicht mehr besteht. Danach klären Sie in Ruhe, wie es mit dem Zertifikat selbst weitergeht — die Optionen vom Rezertifizierungsaudit bis zum Anbieterwechsel stehen im Ratgeber ISO-Zertifikat abgelaufen. Für die Zukunft hilft eine feste Wiedervorlage einige Wochen vor dem Ablaufdatum.

Dürfen wir „ISO-9001-zertifizierter Meisterbetrieb" schreiben?

Kombinieren dürfen Sie nur, was einzeln stimmt — und jede Aussage muss für sich vollständig bleiben. „Meisterbetrieb" dürfen Sie führen, wenn die handwerksrechtlichen Voraussetzungen vorliegen; die ISO-Angabe braucht daneben ihren erläuternden Zusatz mit dem Qualitätsmanagementsystem als Subjekt. Zu einem Prädikat zusammengezogen entsteht schnell wieder der Eindruck, der ganze Betrieb oder seine Leistung sei nach ISO 9001 geprüft worden. Die defensive Lösung: zwei getrennte Aussagen nebeneinander, jede für sich wahr und belegbar.

Muss der Zusatz wirklich direkt an der Angabe stehen?

Ja — genau das ist der Kern der OLG-Entscheidung: Der erläuternde Zusatz gehört unmittelbar zur Angabe, nicht erst auf eine verlinkte Unterseite und nicht ins Kleingedruckte am Seitenende. Am einfachsten lösen Sie das, indem die Aussage selbst das Qualitätsmanagementsystem zum Subjekt macht — dann trägt sie die Erläuterung schon in sich: „Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert."