DIN 77200 für Sicherheitsdienste: was die Norm verlangt, wer zertifiziert und wann ISO 9001 genügt
Kurzantwort (Stand: ): DIN 77200 ist die Branchennorm für Sicherungsdienstleistungen. Zertifiziert werden einzelne Dienstleistungen durch akkreditierte Stellen, das Zertifikat läuft drei Jahre. Sie ersetzt ISO 9001 nicht und wird von ihr nicht ersetzt: Teil 1 verlangt ein dokumentiertes QM-System, nennt ISO 9001 dafür aber nur als Beispiel. In 14 von 67 offenen, EU-weit ausgeschriebenen Bewachungsvergaben in Deutschland wird DIN 77200 genannt, in 12 die ISO 9001. Wir zertifizieren nach ISO 9001, nicht nach DIN 77200.
Der Geschäftsführer eines Wachdienstes googelt selten „ISO 9001“. Er googelt „DIN 77200“, weil ein Auftraggeber danach gefragt hat. Diese Seite beantwortet die drei Fragen, die dann anstehen: Was fordert die Norm konkret, was ist über die Kosten belegbar, und was gilt, wenn in der Ausschreibung „oder gleichwertig“ steht. Wir bieten die DIN 77200 nicht an und können sie auch nicht anbieten; warum, steht im Abschnitt zur Akkreditierung. Genau deshalb können wir sie ohne Verkaufsabsicht erklären.
Wozu die Norm da ist: drei Teile, drei Ausgabestände
Die Normenreihe DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“ wird vom Arbeitsausschuss Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen betreut. Nach dem Infoblatt des DIN enthält sie Leistungskriterien für die Vergabe von Sicherungsdienstleistungen durch öffentliche und private Auftraggeber und soll ein einheitliches Verständnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über den Auftragsumfang schaffen. Sie ist also von der Bestellerseite her gedacht: Wer Bewachung einkauft, bekommt mit ihr einen Maßstab, an dem sich Angebote messen lassen.
| Teil | Inhalt | Ausgabe | Preis PDF (brutto) |
|---|---|---|---|
| DIN 77200-1 | Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister: Mindestanforderungen an Planung und Erbringung in Bezug auf Organisation, Prozesse und Personal | Oktober 2022 (ersetzt 2017-11) | 105,20 € |
| DIN 77200-2 | Erweiterte Anforderungen für besondere Leistungsbereiche: Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz, öffentlicher Personenverkehr, Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz, Flüchtlings- und Asyleinrichtungen | Juli 2020 (ersetzt DIN 77200:2008-05) | 112,80 € |
| DIN 77200-3 | Zertifizierungsverfahren: Anforderungen an die Prüfung und an die Zertifizierungsstellen | Juli 2020 (ersetzt 2017-11); Revision läuft | 90,50 € |
Preise laut DIN Media für den PDF-Download, abgerufen am 09.09.2026; Redline- und Druckfassungen kosten mehr. Die Normtexte sind kostenpflichtig, einen freien Volltext gibt es nicht. Diese Seite gibt den Inhalt deshalb in eigenen Worten und nach den frei zugänglichen Verfahrensunterlagen der Zertifizierungsstellen wieder.
Was DIN 77200-1 konkret verlangt
Zertifiziert wird nicht „das Unternehmen“, sondern einzelne Sicherungsdienstleistungen. Die Norm kennt sieben davon in drei Gruppen: stationär den Alarm-, Empfangs- und Kontrolldienst, mobil den Revier-, Interventions- und Kontrolldienst sowie den Veranstaltungssicherungsdienst. Ein Zertifikat weist die zertifizierten Dienstleistungen einzeln aus; wer nur den Empfangsdienst zertifizieren lässt, darf nicht mit einem zertifizierten Revierdienst werben. Wer nach Teil 2 zertifiziert werden will, muss zusätzlich alle Anforderungen von Teil 1 erfüllen.
Der Anforderungskatalog von Teil 1 umfasst rund zwei Dutzend Punkte, von der Betriebshaftpflichtversicherung über Organigramm, Beschwerdemanagement, Risikoermittlung, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bis zu Dienstanweisungen, Einsatzdokumentation, Fuhrpark, Equipment und Aus- und Weiterbildung. Aus den Verfahrensunterlagen einer akkreditierten Stelle (Qualidata, Informationsblatt vom 20.10.2022) sind die Punkte belegt, an denen kleine Betriebe in der Praxis hängen bleiben:
- Qualifikationsquoten: Bei der Erstzertifizierung müssen 35 % der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter je Dienstleistung die geforderte Qualifikation nachweisen, bei der Folgezertifizierung 60 %; im Veranstaltungssicherungsdienst 20 % beziehungsweise 40 %. Aufgerundet wird auf die nächste ganze Zahl.
- Subunternehmer-Grenze: Wird eine Dienstleistung zu mehr als 50 % durch Personal von Subunternehmern erbracht, ist sie nicht zertifizierbar. Ebenso wenig eine Dienstleistung, in der noch keine eigenen Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden.
- Hauptstelle: Bei mehreren Niederlassungen ist eine Hauptstelle festzulegen, die für die Einhaltung der Norm verantwortlich ist. Innerhalb von drei Jahren müssen alle Niederlassungen und alle zertifizierten Dienstleistungen besucht werden.
- Leistungsort: Im Erstaudit wird für jede beantragte Dienstleistung mindestens ein Auftrag am Leistungsort geprüft. Ein reines Büro-Audit gibt es nicht.
- Weiterbildung: Höchstens 50 % der geforderten Unterrichtseinheiten dürfen über qualitätsgesicherte Fernlehrverfahren erfolgen; Präsenz wird seit 2022 nur noch empfohlen, nicht verlangt.
- Schlüsselrevision: Die jährliche Schlüsselrevision muss durchgeführt und dokumentiert werden.
- Qualitätsmanagement: Verlangt wird ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem auf Grundlage anerkannter Standards mit regelmäßigen internen Audits. DIN EN ISO 9001 wird dabei als Beispiel genannt. Eine ISO-9001-Zertifizierung ist damit keine Voraussetzung, ein funktionierendes QM-System schon. (Beleg über zwei übereinstimmende Sekundärquellen; der Normtext lag uns nicht vor.)
Die Fassung Oktober 2022 brachte gegenüber 2017 nach Angaben der Zertifizierungsstellen überwiegend Klarstellungen und redaktionelle Änderungen; das Anforderungsprofil in Anhang A wurde überarbeitet und teilweise reduziert. Bestandskunden werden beim nächsten regulären Audit umgestellt.
Wer zertifiziert: Akkreditierung ist hier Pflicht
Bei ISO 9001 ist die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle üblich, aber nicht vorgeschrieben; deshalb gibt es dort wirtschaftlichere Zertifikate nicht akkreditierter Stellen wie unseres. Bei DIN 77200 ist das anders, und die Deutsche Akkreditierungsstelle sagt es selbst: Für die Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200 besteht eine normative Akkreditierungspflicht (DAkkS, Fachbereich 4.6). „Normativ“ heißt: Die Pflicht folgt aus Teil 3 der Norm, nicht aus einem Gesetz. Eine Zertifizierungsstelle zitiert dazu, dass nach DIN 77200-3 nur noch Zertifikate mit Akkreditierungslogo ausgegeben werden dürfen.
Dahinter steckt ein Unterschied, der das Verhältnis der beiden Normen erklärt: ISO 9001 ist eine Managementsystemnorm, Stellen dafür werden nach ISO/IEC 17021-1 akkreditiert. DIN 77200 ist eine Dienstleistungsnorm, Stellen dafür werden nach ISO/IEC 17065 akkreditiert, der Norm für die Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Auf einem veröffentlichten DIN-77200-Zertifikat steht deshalb als Zertifizierungsgrundlage „DIN 77200-1:2022-10; DIN 77200-3:2020-07; DIN EN ISO/IEC 17065:2013-01“.
Belegt nach DIN 77200 zertifizieren (Stand 09.09.2026):
- Qualidata GmbH, Paderborn: DAkkS-Registriernummer D-ZE-20736-02-00 auf einem veröffentlichten Zertifikat. Das öffentlich einsehbare Verzeichnis der Stelle führte am 08.09.2026 55 zertifizierte Unternehmen; das ist keine Gesamtzahl für Deutschland, ein zentrales Register gibt es nicht.
- DEKRA Certification GmbH: bietet die Zertifizierung an und gibt an, die Akkreditierung für alle Scopes der DIN 77200 erhalten zu haben; eine Registriernummer für diesen Bereich haben wir nicht gefunden.
- VdS Schadenverhütung GmbH: prüft Sicherheitsdienstleister nach DIN 77200-1 auf Grundlage der Richtlinie VdS 3427; die VdS-Verzeichnisse führen Anerkennungen auf den Normgrundlagen 2008 und 2017.
- ICG Zertifizierung GmbH: bietet die Zertifizierung an, auch integriert in ein ISO-9001-System; zur Akkreditierung macht die Seite keine Angabe.
Prüfregel für jedes Zertifikat, das Ihnen ein Wettbewerber oder ein Subunternehmer vorlegt: DAkkS-Symbol und Registriernummer müssen darauf stehen, und die Akkreditierung lässt sich in der Datenbank der DAkkS nachschlagen. Eine Zertifizierungsstelle formuliert es drastisch: Grundsätzlich könne auch „die Tankstelle an der Ecke“ ein Papier namens Zertifikat ausstellen; ein DIN-77200-Konformitätszertifikat ist es deshalb nicht.
Ablauf und Dauer der Zertifizierung
Belegt am Verfahren der Qualidata GmbH; DEKRA beschreibt einen gleichartigen Ablauf in sieben Schritten.
- Antrag und Angebot. Die Stelle kalkuliert den Auditaufwand nach den beantragten Dienstleistungen, der Zahl der Sicherheitsmitarbeiter und der Zahl der Niederlassungen.
- Zertifizierungsvertrag. Ab Vertragsabschluss muss das Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
- Nachweise einreichen, etwa vier Wochen vor dem Audit; der Auditor prüft die Dokumente vorab.
- Vor-Ort-Audit in der Hauptstelle, in ausgewählten Niederlassungen und an Leistungsorten, je beantragter Dienstleistung mindestens ein Auftrag.
- Auditbericht und Mängelbehebung. Festgestellte Mängel müssen innerhalb von drei Monaten behoben und in dieser Frist positiv bewertet sein; sonst ist eine erneute Erstzertifizierung nötig.
- Zertifikat mit drei Jahren Laufzeit, zum Beispiel „gültig vom 10.04.2025 bis zum 09.04.2028“ auf einem veröffentlichten Zertifikat.
- Überwachungsaudits in Jahr 1 und 2, Mindestaufwand jeweils rund Faktor 0,5 der Erstzertifizierung.
- Re-Zertifizierung im dritten Jahr, Mindestaufwand rund Faktor 0,75 der Erstzertifizierung; danach beginnt der Zyklus von vorn.
Was die Zertifizierung kostet: was belegbar ist und was nicht
Wer „DIN 77200 Kosten“ sucht, findet in den Suchergebnissen keinen einzigen Preis; wir haben am 09.09.2026 die Seiten von Qualidata, DEKRA, VdS, ICG und Intertek geprüft. Alle verweisen auf ein Erstgespräch oder ein individuelles Angebot. Das ist nicht Geheimniskrämerei, sondern folgt aus der Kalkulation: Der Auditaufwand hängt an drei Größen, die bei jedem Betrieb anders sind. Belegbar sind deshalb nur die Bestandteile und ihre Verhältnisse zueinander:
| Kostenblock | Was belegt ist |
|---|---|
| Normtexte | 105,20 € (Teil 1), 112,80 € (Teil 2), 90,50 € (Teil 3), jeweils brutto als PDF bei DIN Media, Stand 09.09.2026. Für Teil 1 allein genügt der erste Betrag. |
| Vorbereitung | Dokumentiertes QM-System, Dienstanweisungen, Einsatzdokumentation, Qualifikationsnachweise. Intern oder mit Berater; Preise dafür sind so verschieden wie die Betriebe. |
| Erstzertifizierungsaudit | Aufwand nach beantragten Dienstleistungen, Mitarbeiterzahl und Niederlassungen; Vor-Ort-Prüfung je Dienstleistung an mindestens einem Leistungsort. Kein Anbieter nennt Tagessätze. |
| Überwachungsaudits Jahr 1 und 2 | Mindestaufwand je rund Faktor 0,5 des Erstaudits. |
| Re-Zertifizierung Jahr 3 | Mindestaufwand rund Faktor 0,75 des Erstaudits. |
| Laufende Pflichten | Qualifikationsquoten (35 % beim Erst-, 60 % beim Folgeaudit), Weiterbildung mit höchstens 50 % Fernlehre, jährliche Schlüsselrevision, interne Audits. |
Rechnet man mit dem Erstaudit als Einheit, kostet der erste Dreijahreszyklus an Auditaufwand mindestens 1 + 0,5 + 0,5 = 2,0 Einheiten, die Re-Zertifizierung im vierten Jahr weitere 0,75. Die Einheit selbst erfahren Sie nur im Angebot. Unser Rat: zwei Angebote akkreditierter Stellen einholen, mit identischer Angabe der Dienstleistungen, der Mitarbeiterzahl und der Standorte; nur dann sind sie vergleichbar. Zum Vergleich die andere Seite der Rechnung: Was eine ISO-9001-Zertifizierung über uns kostet, steht mit Festpreisen je Größenband auf der Kostenseite.
DIN 77200 oder ISO 9001? Was welche Norm belegt
Die Frage ist falsch gestellt, wenn sie ein „oder“ enthält. Die beiden Normen liegen auf verschiedenen Ebenen:
| DIN 77200 | ISO 9001 | |
|---|---|---|
| Art der Norm | Dienstleistungsnorm des Sicherheitsgewerbes | Branchenneutrale Managementsystemnorm |
| Gegenstand | Die Sicherungsdienstleistung selbst: Personalqualifikation, Einsatzplanung, Dienstanweisungen, Einsatzdokumentation, Equipment | Das Managementsystem: Prozesse, Verantwortlichkeiten, Fehlererfassung, Verbesserung |
| Zertifiziert wird | Jede Dienstleistung einzeln (Empfangs-, Revierdienst usw.), je Hauptstelle und Niederlassung | Das QM-System für einen Geltungsbereich |
| Akkreditierung der Stelle | Nach ISO/IEC 17065; nach Angabe der DAkkS normativ Pflicht | Nach ISO/IEC 17021-1; üblich, nicht vorgeschrieben |
| Laufzeit | Drei Jahre, zwei Überwachungsaudits, Re-Zertifizierung | Drei Jahre, jährliche Überwachungsaudits |
| Verhältnis zur anderen Norm | Verlangt ein dokumentiertes QM-System, nennt ISO 9001 als Beispiel | Trifft keine Aussage über die Sicherungsdienstleistung |
| Bei uns erhältlich | Nein | Ja, über eine nicht akkreditierte Partnerstelle |
Praktische Folge: Ein ISO-9001-Zertifikat bescheinigt ein funktionierendes Managementsystem, sagt aber nichts über Personalqualifikation, Dienstanweisungen oder Einsatzdokumentation; genau das leistet DIN 77200. Umgekehrt setzt DIN 77200-1 ein dokumentiertes QM-System voraus, verlangt aber kein ISO-9001-Zertifikat. Wer beide Nachweise braucht, baut deshalb sinnvollerweise zuerst das QM-System auf und lässt anschließend die Dienstleistungen prüfen; DEKRA und ICG bieten beides als Kombiaudit an. Eine bezifferte Ersparnis dafür nennt keine Stelle, also nennen wir auch keine.
„Oder gleichwertig“: was in der Vergabe wirklich gilt
Das Vergaberecht zwingt öffentliche Auftraggeber an zwei Stellen zur Öffnung. Nach § 31 Abs. 2 Satz 2 VgV ist jede Bezugnahme auf eine Norm in der Leistungsbeschreibung mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen; nach § 33 Abs. 1 Satz 2 VgV muss der Auftraggeber, der die Bescheinigung einer bestimmten Konformitätsbewertungsstelle verlangt, auch Bescheinigungen gleichwertiger anderer Stellen akzeptieren. Für Qualitätssicherungsnachweise gilt § 49 Abs. 1 VgV: Der Auftraggeber bezieht sich auf Systeme, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind; andere Unterlagen muss er nur anerkennen, wenn der Bieter die Bescheinigung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig beschaffen konnte und die Gleichwertigkeit selbst nachweist. Das ist enger, als „oder gleichwertig“ klingt.
Drei Dinge, die daraus für Bewachungsvergaben folgen:
- „DIN 77200 oder gleichwertig“ öffnet nicht für ISO 9001. Gleichwertig ist ein Nachweis, der dieselben Anforderungen abdeckt: Personal, Einsatz, Dokumentation. Ein ISO-9001-Zertifikat deckt nur den QM-Teil. Ob die Vergabestelle etwas anderes als gleichwertig anerkennt, klären Sie per Bieterfrage vor der Abgabe.
- „ISO 9001 oder gleichwertig“ ist der Fall, in dem ein QM-Zertifikat trägt. Ob ein Zertifikat einer nicht akkreditierten Stelle dort genügt, entscheidet die Vergabestelle im Einzelfall; oberhalb der Schwellenwerte spricht § 49 VgV im Zweifel für die akkreditierte Bescheinigung. Was das praktisch bedeutet, steht unter akkreditiert oder nicht akkreditiert.
- Unterhalb der Schwellenwerte ist die Eigenerklärung der Regelfall. § 35 Abs. 2 UVgO: Der Auftraggeber fordert grundsätzlich Eigenerklärungen an. Wer eine geforderte Unterlage aus berechtigtem Grund nicht beibringen kann, darf seine Leistungsfähigkeit nach § 35 Abs. 5 UVgO mit anderen geeigneten Unterlagen belegen. Eine Vorlage dafür steht im Ratgeber Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement.
Die eine veröffentlichte Entscheidung zur DIN 77200 stammt von der 2. Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 27.11.2019, VK 2-84/19, Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft). Der Auftraggeber hatte die Leistung „in Anlehnung an die DIN 77200“ ausgeschrieben, aber kein Zertifikat gefordert. Die Kammer bewertete genau das positiv: im Sinne der Wettbewerbsoffenheit und der Teilnahmemöglichkeit auch kleinerer Unternehmen, die nicht über eine Zertifizierung verfügen. Zweitens: Legt ein Bieter ein Zertifikat nach einer überholten Normfassung vor (dort: 2008 statt 2017), muss der Auftraggeber aufklären, ob der Bieter die Vorgaben überhaupt einhalten kann; die aktuelle Fassung stelle deutlich höhere Anforderungen, etwa an den Schulungsbedarf, und dieser Aufwand schlage sich im Angebotspreis nieder.
In der Fachliteratur wird zudem vertreten, dass die bloße Forderung „Zertifizierung DIN 77200“ ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ vergaberechtswidrig sei. Diese Auffassung stammt aus einem Praxisleitfaden des DIN von 2015 und argumentiert auf dem Rechtsstand vor der Vergaberechtsreform 2016; eine Entscheidung, die den Satz ausspricht, ist uns nicht bekannt. Verlassen Sie sich also nicht darauf, sondern stellen Sie die Bieterfrage.
Für wen sich DIN 77200 lohnt und für wen nicht
Die Branche besteht überwiegend aus kleinen Betrieben: Nach einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung von 2023 waren 2020 83 % der Unternehmen der privaten Wach- und Sicherheitsdienste Kleinst- und Kleinunternehmen, die zusammen 15 % des Umsatzes erwirtschafteten; 85 % der Unternehmen setzten bis zu zwei Millionen Euro im Jahr um. Für diese Betriebe ist die Entscheidung eine Rechnung, keine Prestigefrage. Vier Fälle:
- Ihre Ziel-Ausschreibungen nennen DIN 77200 als Eignungsnachweis. Ohne Zertifikat kommen Sie nur über die Öffnungsklausel in die Wertung, und die trägt bei ISO 9001 allein nicht. Wer regelmäßig solche Verfahren anfasst, kalkuliert die Zertifizierung als Marktzugangskosten; Subunternehmer-Grenze und Qualifikationsquoten vorher prüfen.
- DIN 77200 steht bei den Zuschlagskriterien. Dann ist sie ein Punktwert, den Sie gegen die Kosten rechnen können. Im Salzgitter-Beispiel auf unserer Listenseite bringt sie 8 von 100 Punkten, das beschriebene Qualitätssicherungssystem 15, das ISO-9001-Zertifikat 5.
- Die Ausschreibung verlangt „Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder gleichwertig“. Dann ist ISO 9001 der geforderte Nachweis, und DIN 77200 wäre eine Investition, die niemand verlangt hat.
- Keine Norm genannt. Lesen Sie die Vergabeunterlagen: Häufig genügt unterhalb der Schwellenwerte die Eigenerklärung, oberhalb wird ein QM-Nachweis oft erst in den Unterlagen verlangt. Ein eingeführtes QM-System ist in beiden Fällen die Grundlage, auf der die spätere DIN 77200 ohnehin aufsetzt.
Werben mit dem Zertifikat
Für beide Normen gilt dieselbe Regel: Wer mit einer Zertifizierung wirbt, nennt, wer zertifiziert hat, nach welcher Norm einschließlich Teil und Ausgabestand und für welchen Geltungsbereich. Bei DIN 77200 heißt das: nur die zertifizierten Dienstleistungen und nur die zertifizierten Standorte. Das DAkkS-Symbol darf allein die akkreditierte Stelle führen, nicht der zertifizierte Betrieb; es erscheint auf dem Zertifikat, nicht auf Ihrem Fahrzeug. Für ISO 9001 hat das OLG Düsseldorf 2019 entschieden, dass „Zertifiziert nach ISO 9001“ im Briefkopf ohne Angabe des Geltungsbereichs irreführend ist. Die tragfähigen Formulierungen für Website, Angebot und Fahrzeug stehen im Ratgeber Mit ISO 9001 werben.
Quellen
- DAkkS, Fachbereich 4.6 Sicherungsdienstleistungen: dakks.de/de/fb-4.6.html (normative Akkreditierungspflicht), abgerufen am 09.09.2026.
- DIN Media, Produktseiten DIN 77200-1:2022-10, DIN 77200-2:2020-07, DIN 77200-3:2020-07 (Ausgabestände, Seitenzahlen, Preise), abgerufen am 09.09.2026.
- DIN, Infoblatt „Neuveröffentlichung der DIN 77200-1 und DIN 77200-3“ (Zweck und Struktur der Normenreihe): din.de (PDF).
- Qualidata GmbH, Informationsblatt DIN 77200-1, Rev. 006 vom 20.10.2022 (Geltungsbereiche, Qualifikationsquoten, Subunternehmer-Grenze, Ablauf, Aufwandsfaktoren): qualidata.de (PDF); Infoblatt Akkreditierung und Zertifizierung, Rev. 003 vom 28.09.2021.
- DEKRA Certification, DIN 77200 Zertifizierung und „Revidierte DIN 77200-3“: dekra-certification.de, abgerufen am 09.09.2026.
- Veröffentlichtes DIN-77200-Zertifikat mit Zertifizierungsgrundlage und DAkkS-Registriernummer: lundw.de (PDF).
- VK Bund, Beschluss vom 27.11.2019, VK 2-84/19: bundeskartellamt.de (PDF).
- § 31, § 33 und § 49 VgV: gesetze-im-internet.de; § 35 UVgO (Ausgabe 2017); § 34a GewO; § 14 BewachV.
- DIN e. V., Praxisleitfaden „Verwendung von DIN-Normen bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge“ (2015), zur Formulierung „DIN 77200 oder gleichwertig“.
- Zanker, Claus (2023): Branchenanalyse Wach- und Sicherheitsdienste, Hans-Böckler-Stiftung, Working Paper Nr. 300: econstor.eu (PDF).
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2019, I-2 U 50/18 (Werbung „Zertifiziert nach ISO 9001“); Akkreditierungssymbolverordnung § 3.
- Vergabezahlen: ZertLotse-Auswertung der TED-Bekanntmachungen (CPV 79710000 ff., Erfüllungsort Deutschland, offene Verfahren), täglich aktualisiert; Methodik auf der Listenseite.
Und falls Ihre Ausschreibung nicht die DIN 77200 verlangt, sondern „Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder gleichwertig“: Was die Zertifizierung für einen Sicherheitsdienst kostet und wie sie neben dem Schichtbetrieb abläuft, steht auf der Branchenseite für Sicherheitsdienste. Unklar, was Ihre Bekanntmachung verlangt? Der Ausschreibungs-Check sagt es Ihnen schriftlich, auch wenn die Antwort „DIN 77200, also nicht wir“ lautet.
(Praxiseinschätzung, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen und im Zweifel anwaltlicher Rat. Die Normtexte der DIN 77200 lagen uns nicht vor; Angaben zum Norminhalt stammen aus den genannten Verfahrensunterlagen und Sekundärquellen. Stand: 09.09.2026.)