DIN 77200 für Sicherheitsdienste: was die Norm verlangt, wer zertifiziert und wann ISO 9001 genügt

Kurzantwort (Stand: ): DIN 77200 ist die Branchennorm für Sicherungsdienstleistungen. Zertifiziert werden einzelne Dienstleistungen durch akkreditierte Stellen, das Zertifikat läuft drei Jahre. Sie ersetzt ISO 9001 nicht und wird von ihr nicht ersetzt: Teil 1 verlangt ein dokumentiertes QM-System, nennt ISO 9001 dafür aber nur als Beispiel. In 14 von 67 offenen, EU-weit ausgeschriebenen Bewachungsvergaben in Deutschland wird DIN 77200 genannt, in 12 die ISO 9001. Wir zertifizieren nach ISO 9001, nicht nach DIN 77200.

Der Geschäftsführer eines Wachdienstes googelt selten „ISO 9001“. Er googelt „DIN 77200“, weil ein Auftraggeber danach gefragt hat. Diese Seite beantwortet die drei Fragen, die dann anstehen: Was fordert die Norm konkret, was ist über die Kosten belegbar, und was gilt, wenn in der Ausschreibung „oder gleichwertig“ steht. Wir bieten die DIN 77200 nicht an und können sie auch nicht anbieten; warum, steht im Abschnitt zur Akkreditierung. Genau deshalb können wir sie ohne Verkaufsabsicht erklären.

Wozu die Norm da ist: drei Teile, drei Ausgabestände

Die Normenreihe DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“ wird vom Arbeitsausschuss Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen betreut. Nach dem Infoblatt des DIN enthält sie Leistungskriterien für die Vergabe von Sicherungsdienstleistungen durch öffentliche und private Auftraggeber und soll ein einheitliches Verständnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über den Auftragsumfang schaffen. Sie ist also von der Bestellerseite her gedacht: Wer Bewachung einkauft, bekommt mit ihr einen Maßstab, an dem sich Angebote messen lassen.

TeilInhaltAusgabePreis PDF (brutto)
DIN 77200-1Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister: Mindestanforderungen an Planung und Erbringung in Bezug auf Organisation, Prozesse und PersonalOktober 2022 (ersetzt 2017-11)105,20 €
DIN 77200-2Erweiterte Anforderungen für besondere Leistungsbereiche: Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz, öffentlicher Personenverkehr, Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz, Flüchtlings- und AsyleinrichtungenJuli 2020 (ersetzt DIN 77200:2008-05)112,80 €
DIN 77200-3Zertifizierungsverfahren: Anforderungen an die Prüfung und an die ZertifizierungsstellenJuli 2020 (ersetzt 2017-11); Revision läuft90,50 €

Preise laut DIN Media für den PDF-Download, abgerufen am 09.09.2026; Redline- und Druckfassungen kosten mehr. Die Normtexte sind kostenpflichtig, einen freien Volltext gibt es nicht. Diese Seite gibt den Inhalt deshalb in eigenen Worten und nach den frei zugänglichen Verfahrensunterlagen der Zertifizierungsstellen wieder.

Teil 3 wird gerade überarbeitet. Der Entwurf der revidierten DIN 77200-3 wurde am 08.01.2026 veröffentlicht, die Einspruchsfrist endete am 23.03.2026; nach Veröffentlichung der finalen Fassung ist eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vorgesehen. DEKRA nennt als Ziel eine Auditzeit-Systematik statt der bisherigen Berechnungsmodelle, standardisierte Stichprobenregeln und eine 90-Tage-Frist für Korrekturmaßnahmen. Auf DIN Media war am 09.09.2026 weiterhin die Ausgabe Juli 2020 als gültig gelistet. Wer jetzt in ein Verfahren einsteigt, sollte die Stelle fragen, nach welcher Fassung von Teil 3 auditiert wird.

Was DIN 77200-1 konkret verlangt

Zertifiziert wird nicht „das Unternehmen“, sondern einzelne Sicherungsdienstleistungen. Die Norm kennt sieben davon in drei Gruppen: stationär den Alarm-, Empfangs- und Kontrolldienst, mobil den Revier-, Interventions- und Kontrolldienst sowie den Veranstaltungssicherungsdienst. Ein Zertifikat weist die zertifizierten Dienstleistungen einzeln aus; wer nur den Empfangsdienst zertifizieren lässt, darf nicht mit einem zertifizierten Revierdienst werben. Wer nach Teil 2 zertifiziert werden will, muss zusätzlich alle Anforderungen von Teil 1 erfüllen.

Der Anforderungskatalog von Teil 1 umfasst rund zwei Dutzend Punkte, von der Betriebshaftpflichtversicherung über Organigramm, Beschwerdemanagement, Risikoermittlung, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bis zu Dienstanweisungen, Einsatzdokumentation, Fuhrpark, Equipment und Aus- und Weiterbildung. Aus den Verfahrensunterlagen einer akkreditierten Stelle (Qualidata, Informationsblatt vom 20.10.2022) sind die Punkte belegt, an denen kleine Betriebe in der Praxis hängen bleiben:

  • Qualifikationsquoten: Bei der Erstzertifizierung müssen 35 % der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter je Dienstleistung die geforderte Qualifikation nachweisen, bei der Folgezertifizierung 60 %; im Veranstaltungssicherungsdienst 20 % beziehungsweise 40 %. Aufgerundet wird auf die nächste ganze Zahl.
  • Subunternehmer-Grenze: Wird eine Dienstleistung zu mehr als 50 % durch Personal von Subunternehmern erbracht, ist sie nicht zertifizierbar. Ebenso wenig eine Dienstleistung, in der noch keine eigenen Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden.
  • Hauptstelle: Bei mehreren Niederlassungen ist eine Hauptstelle festzulegen, die für die Einhaltung der Norm verantwortlich ist. Innerhalb von drei Jahren müssen alle Niederlassungen und alle zertifizierten Dienstleistungen besucht werden.
  • Leistungsort: Im Erstaudit wird für jede beantragte Dienstleistung mindestens ein Auftrag am Leistungsort geprüft. Ein reines Büro-Audit gibt es nicht.
  • Weiterbildung: Höchstens 50 % der geforderten Unterrichtseinheiten dürfen über qualitätsgesicherte Fernlehrverfahren erfolgen; Präsenz wird seit 2022 nur noch empfohlen, nicht verlangt.
  • Schlüsselrevision: Die jährliche Schlüsselrevision muss durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Qualitätsmanagement: Verlangt wird ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem auf Grundlage anerkannter Standards mit regelmäßigen internen Audits. DIN EN ISO 9001 wird dabei als Beispiel genannt. Eine ISO-9001-Zertifizierung ist damit keine Voraussetzung, ein funktionierendes QM-System schon. (Beleg über zwei übereinstimmende Sekundärquellen; der Normtext lag uns nicht vor.)

Die Fassung Oktober 2022 brachte gegenüber 2017 nach Angaben der Zertifizierungsstellen überwiegend Klarstellungen und redaktionelle Änderungen; das Anforderungsprofil in Anhang A wurde überarbeitet und teilweise reduziert. Bestandskunden werden beim nächsten regulären Audit umgestellt.

Wer zertifiziert: Akkreditierung ist hier Pflicht

Bei ISO 9001 ist die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle üblich, aber nicht vorgeschrieben; deshalb gibt es dort wirtschaftlichere Zertifikate nicht akkreditierter Stellen wie unseres. Bei DIN 77200 ist das anders, und die Deutsche Akkreditierungsstelle sagt es selbst: Für die Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200 besteht eine normative Akkreditierungspflicht (DAkkS, Fachbereich 4.6). „Normativ“ heißt: Die Pflicht folgt aus Teil 3 der Norm, nicht aus einem Gesetz. Eine Zertifizierungsstelle zitiert dazu, dass nach DIN 77200-3 nur noch Zertifikate mit Akkreditierungslogo ausgegeben werden dürfen.

Dahinter steckt ein Unterschied, der das Verhältnis der beiden Normen erklärt: ISO 9001 ist eine Managementsystemnorm, Stellen dafür werden nach ISO/IEC 17021-1 akkreditiert. DIN 77200 ist eine Dienstleistungsnorm, Stellen dafür werden nach ISO/IEC 17065 akkreditiert, der Norm für die Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Auf einem veröffentlichten DIN-77200-Zertifikat steht deshalb als Zertifizierungsgrundlage „DIN 77200-1:2022-10; DIN 77200-3:2020-07; DIN EN ISO/IEC 17065:2013-01“.

Belegt nach DIN 77200 zertifizieren (Stand 09.09.2026):

  • Qualidata GmbH, Paderborn: DAkkS-Registriernummer D-ZE-20736-02-00 auf einem veröffentlichten Zertifikat. Das öffentlich einsehbare Verzeichnis der Stelle führte am 08.09.2026 55 zertifizierte Unternehmen; das ist keine Gesamtzahl für Deutschland, ein zentrales Register gibt es nicht.
  • DEKRA Certification GmbH: bietet die Zertifizierung an und gibt an, die Akkreditierung für alle Scopes der DIN 77200 erhalten zu haben; eine Registriernummer für diesen Bereich haben wir nicht gefunden.
  • VdS Schadenverhütung GmbH: prüft Sicherheitsdienstleister nach DIN 77200-1 auf Grundlage der Richtlinie VdS 3427; die VdS-Verzeichnisse führen Anerkennungen auf den Normgrundlagen 2008 und 2017.
  • ICG Zertifizierung GmbH: bietet die Zertifizierung an, auch integriert in ein ISO-9001-System; zur Akkreditierung macht die Seite keine Angabe.

Prüfregel für jedes Zertifikat, das Ihnen ein Wettbewerber oder ein Subunternehmer vorlegt: DAkkS-Symbol und Registriernummer müssen darauf stehen, und die Akkreditierung lässt sich in der Datenbank der DAkkS nachschlagen. Eine Zertifizierungsstelle formuliert es drastisch: Grundsätzlich könne auch „die Tankstelle an der Ecke“ ein Papier namens Zertifikat ausstellen; ein DIN-77200-Konformitätszertifikat ist es deshalb nicht.

Was das für uns heißt: Unsere Partner-Zertifizierungsstelle ist nicht akkreditiert. Sie zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015; was fehlt, ist der begutachtete Nachweis, dass die Stelle selbst nach ISO/IEC 17021-1 arbeitet. Nach DIN 77200 kann sie nicht zertifizieren, und wir bieten es nicht an. Verlangt Ihre Ausschreibung DIN 77200, sind Sie bei einer der oben genannten Stellen richtig, nicht bei uns.

Ablauf und Dauer der Zertifizierung

Belegt am Verfahren der Qualidata GmbH; DEKRA beschreibt einen gleichartigen Ablauf in sieben Schritten.

  1. Antrag und Angebot. Die Stelle kalkuliert den Auditaufwand nach den beantragten Dienstleistungen, der Zahl der Sicherheitsmitarbeiter und der Zahl der Niederlassungen.
  2. Zertifizierungsvertrag. Ab Vertragsabschluss muss das Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
  3. Nachweise einreichen, etwa vier Wochen vor dem Audit; der Auditor prüft die Dokumente vorab.
  4. Vor-Ort-Audit in der Hauptstelle, in ausgewählten Niederlassungen und an Leistungsorten, je beantragter Dienstleistung mindestens ein Auftrag.
  5. Auditbericht und Mängelbehebung. Festgestellte Mängel müssen innerhalb von drei Monaten behoben und in dieser Frist positiv bewertet sein; sonst ist eine erneute Erstzertifizierung nötig.
  6. Zertifikat mit drei Jahren Laufzeit, zum Beispiel „gültig vom 10.04.2025 bis zum 09.04.2028“ auf einem veröffentlichten Zertifikat.
  7. Überwachungsaudits in Jahr 1 und 2, Mindestaufwand jeweils rund Faktor 0,5 der Erstzertifizierung.
  8. Re-Zertifizierung im dritten Jahr, Mindestaufwand rund Faktor 0,75 der Erstzertifizierung; danach beginnt der Zyklus von vorn.

Was die Zertifizierung kostet: was belegbar ist und was nicht

Wer „DIN 77200 Kosten“ sucht, findet in den Suchergebnissen keinen einzigen Preis; wir haben am 09.09.2026 die Seiten von Qualidata, DEKRA, VdS, ICG und Intertek geprüft. Alle verweisen auf ein Erstgespräch oder ein individuelles Angebot. Das ist nicht Geheimniskrämerei, sondern folgt aus der Kalkulation: Der Auditaufwand hängt an drei Größen, die bei jedem Betrieb anders sind. Belegbar sind deshalb nur die Bestandteile und ihre Verhältnisse zueinander:

KostenblockWas belegt ist
Normtexte105,20 € (Teil 1), 112,80 € (Teil 2), 90,50 € (Teil 3), jeweils brutto als PDF bei DIN Media, Stand 09.09.2026. Für Teil 1 allein genügt der erste Betrag.
VorbereitungDokumentiertes QM-System, Dienstanweisungen, Einsatzdokumentation, Qualifikationsnachweise. Intern oder mit Berater; Preise dafür sind so verschieden wie die Betriebe.
ErstzertifizierungsauditAufwand nach beantragten Dienstleistungen, Mitarbeiterzahl und Niederlassungen; Vor-Ort-Prüfung je Dienstleistung an mindestens einem Leistungsort. Kein Anbieter nennt Tagessätze.
Überwachungsaudits Jahr 1 und 2Mindestaufwand je rund Faktor 0,5 des Erstaudits.
Re-Zertifizierung Jahr 3Mindestaufwand rund Faktor 0,75 des Erstaudits.
Laufende PflichtenQualifikationsquoten (35 % beim Erst-, 60 % beim Folgeaudit), Weiterbildung mit höchstens 50 % Fernlehre, jährliche Schlüsselrevision, interne Audits.

Rechnet man mit dem Erstaudit als Einheit, kostet der erste Dreijahreszyklus an Auditaufwand mindestens 1 + 0,5 + 0,5 = 2,0 Einheiten, die Re-Zertifizierung im vierten Jahr weitere 0,75. Die Einheit selbst erfahren Sie nur im Angebot. Unser Rat: zwei Angebote akkreditierter Stellen einholen, mit identischer Angabe der Dienstleistungen, der Mitarbeiterzahl und der Standorte; nur dann sind sie vergleichbar. Zum Vergleich die andere Seite der Rechnung: Was eine ISO-9001-Zertifizierung über uns kostet, steht mit Festpreisen je Größenband auf der Kostenseite.

DIN 77200 oder ISO 9001? Was welche Norm belegt

Die Frage ist falsch gestellt, wenn sie ein „oder“ enthält. Die beiden Normen liegen auf verschiedenen Ebenen:

DIN 77200ISO 9001
Art der NormDienstleistungsnorm des SicherheitsgewerbesBranchenneutrale Managementsystemnorm
GegenstandDie Sicherungsdienstleistung selbst: Personalqualifikation, Einsatzplanung, Dienstanweisungen, Einsatzdokumentation, EquipmentDas Managementsystem: Prozesse, Verantwortlichkeiten, Fehlererfassung, Verbesserung
Zertifiziert wirdJede Dienstleistung einzeln (Empfangs-, Revierdienst usw.), je Hauptstelle und NiederlassungDas QM-System für einen Geltungsbereich
Akkreditierung der StelleNach ISO/IEC 17065; nach Angabe der DAkkS normativ PflichtNach ISO/IEC 17021-1; üblich, nicht vorgeschrieben
LaufzeitDrei Jahre, zwei Überwachungsaudits, Re-ZertifizierungDrei Jahre, jährliche Überwachungsaudits
Verhältnis zur anderen NormVerlangt ein dokumentiertes QM-System, nennt ISO 9001 als BeispielTrifft keine Aussage über die Sicherungsdienstleistung
Bei uns erhältlichNeinJa, über eine nicht akkreditierte Partnerstelle

Praktische Folge: Ein ISO-9001-Zertifikat bescheinigt ein funktionierendes Managementsystem, sagt aber nichts über Personalqualifikation, Dienstanweisungen oder Einsatzdokumentation; genau das leistet DIN 77200. Umgekehrt setzt DIN 77200-1 ein dokumentiertes QM-System voraus, verlangt aber kein ISO-9001-Zertifikat. Wer beide Nachweise braucht, baut deshalb sinnvollerweise zuerst das QM-System auf und lässt anschließend die Dienstleistungen prüfen; DEKRA und ICG bieten beides als Kombiaudit an. Eine bezifferte Ersparnis dafür nennt keine Stelle, also nennen wir auch keine.

„Oder gleichwertig“: was in der Vergabe wirklich gilt

Das Vergaberecht zwingt öffentliche Auftraggeber an zwei Stellen zur Öffnung. Nach § 31 Abs. 2 Satz 2 VgV ist jede Bezugnahme auf eine Norm in der Leistungsbeschreibung mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen; nach § 33 Abs. 1 Satz 2 VgV muss der Auftraggeber, der die Bescheinigung einer bestimmten Konformitätsbewertungsstelle verlangt, auch Bescheinigungen gleichwertiger anderer Stellen akzeptieren. Für Qualitätssicherungsnachweise gilt § 49 Abs. 1 VgV: Der Auftraggeber bezieht sich auf Systeme, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind; andere Unterlagen muss er nur anerkennen, wenn der Bieter die Bescheinigung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig beschaffen konnte und die Gleichwertigkeit selbst nachweist. Das ist enger, als „oder gleichwertig“ klingt.

Drei Dinge, die daraus für Bewachungsvergaben folgen:

  • „DIN 77200 oder gleichwertig“ öffnet nicht für ISO 9001. Gleichwertig ist ein Nachweis, der dieselben Anforderungen abdeckt: Personal, Einsatz, Dokumentation. Ein ISO-9001-Zertifikat deckt nur den QM-Teil. Ob die Vergabestelle etwas anderes als gleichwertig anerkennt, klären Sie per Bieterfrage vor der Abgabe.
  • „ISO 9001 oder gleichwertig“ ist der Fall, in dem ein QM-Zertifikat trägt. Ob ein Zertifikat einer nicht akkreditierten Stelle dort genügt, entscheidet die Vergabestelle im Einzelfall; oberhalb der Schwellenwerte spricht § 49 VgV im Zweifel für die akkreditierte Bescheinigung. Was das praktisch bedeutet, steht unter akkreditiert oder nicht akkreditiert.
  • Unterhalb der Schwellenwerte ist die Eigenerklärung der Regelfall. § 35 Abs. 2 UVgO: Der Auftraggeber fordert grundsätzlich Eigenerklärungen an. Wer eine geforderte Unterlage aus berechtigtem Grund nicht beibringen kann, darf seine Leistungsfähigkeit nach § 35 Abs. 5 UVgO mit anderen geeigneten Unterlagen belegen. Eine Vorlage dafür steht im Ratgeber Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement.

Die eine veröffentlichte Entscheidung zur DIN 77200 stammt von der 2. Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 27.11.2019, VK 2-84/19, Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft). Der Auftraggeber hatte die Leistung „in Anlehnung an die DIN 77200“ ausgeschrieben, aber kein Zertifikat gefordert. Die Kammer bewertete genau das positiv: im Sinne der Wettbewerbsoffenheit und der Teilnahmemöglichkeit auch kleinerer Unternehmen, die nicht über eine Zertifizierung verfügen. Zweitens: Legt ein Bieter ein Zertifikat nach einer überholten Normfassung vor (dort: 2008 statt 2017), muss der Auftraggeber aufklären, ob der Bieter die Vorgaben überhaupt einhalten kann; die aktuelle Fassung stelle deutlich höhere Anforderungen, etwa an den Schulungsbedarf, und dieser Aufwand schlage sich im Angebotspreis nieder.

In der Fachliteratur wird zudem vertreten, dass die bloße Forderung „Zertifizierung DIN 77200“ ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ vergaberechtswidrig sei. Diese Auffassung stammt aus einem Praxisleitfaden des DIN von 2015 und argumentiert auf dem Rechtsstand vor der Vergaberechtsreform 2016; eine Entscheidung, die den Satz ausspricht, ist uns nicht bekannt. Verlassen Sie sich also nicht darauf, sondern stellen Sie die Bieterfrage.

Wie oft die Normen tatsächlich genannt werden (Stand 19.09.2026): Von 67 offenen, EU-weit ausgeschriebenen Bewachungsvergaben in Deutschland nennen 14 die DIN 77200 und 12 die ISO 9001; 8 nennen beide, 49 keine der beiden. Nennung heißt nicht Forderung: Ob die Norm Eignungskriterium, Zuschlagskriterium oder nur Beispiel ist, steht in den Vergabeunterlagen. Jedes Verfahren mit Normspalte, plus zwei Bekanntmachungen im Wortlaut, einmal mit dem Zertifikat als Eignungsnachweis und einmal als Punktwert in der Wertung, zeigt die Liste der Bewachungs-Ausschreibungen.

Für wen sich DIN 77200 lohnt und für wen nicht

Die Branche besteht überwiegend aus kleinen Betrieben: Nach einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung von 2023 waren 2020 83 % der Unternehmen der privaten Wach- und Sicherheitsdienste Kleinst- und Kleinunternehmen, die zusammen 15 % des Umsatzes erwirtschafteten; 85 % der Unternehmen setzten bis zu zwei Millionen Euro im Jahr um. Für diese Betriebe ist die Entscheidung eine Rechnung, keine Prestigefrage. Vier Fälle:

  • Ihre Ziel-Ausschreibungen nennen DIN 77200 als Eignungsnachweis. Ohne Zertifikat kommen Sie nur über die Öffnungsklausel in die Wertung, und die trägt bei ISO 9001 allein nicht. Wer regelmäßig solche Verfahren anfasst, kalkuliert die Zertifizierung als Marktzugangskosten; Subunternehmer-Grenze und Qualifikationsquoten vorher prüfen.
  • DIN 77200 steht bei den Zuschlagskriterien. Dann ist sie ein Punktwert, den Sie gegen die Kosten rechnen können. Im Salzgitter-Beispiel auf unserer Listenseite bringt sie 8 von 100 Punkten, das beschriebene Qualitätssicherungssystem 15, das ISO-9001-Zertifikat 5.
  • Die Ausschreibung verlangt „Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder gleichwertig“. Dann ist ISO 9001 der geforderte Nachweis, und DIN 77200 wäre eine Investition, die niemand verlangt hat.
  • Keine Norm genannt. Lesen Sie die Vergabeunterlagen: Häufig genügt unterhalb der Schwellenwerte die Eigenerklärung, oberhalb wird ein QM-Nachweis oft erst in den Unterlagen verlangt. Ein eingeführtes QM-System ist in beiden Fällen die Grundlage, auf der die spätere DIN 77200 ohnehin aufsetzt.

Werben mit dem Zertifikat

Für beide Normen gilt dieselbe Regel: Wer mit einer Zertifizierung wirbt, nennt, wer zertifiziert hat, nach welcher Norm einschließlich Teil und Ausgabestand und für welchen Geltungsbereich. Bei DIN 77200 heißt das: nur die zertifizierten Dienstleistungen und nur die zertifizierten Standorte. Das DAkkS-Symbol darf allein die akkreditierte Stelle führen, nicht der zertifizierte Betrieb; es erscheint auf dem Zertifikat, nicht auf Ihrem Fahrzeug. Für ISO 9001 hat das OLG Düsseldorf 2019 entschieden, dass „Zertifiziert nach ISO 9001“ im Briefkopf ohne Angabe des Geltungsbereichs irreführend ist. Die tragfähigen Formulierungen für Website, Angebot und Fahrzeug stehen im Ratgeber Mit ISO 9001 werben.

Quellen

  1. DAkkS, Fachbereich 4.6 Sicherungsdienstleistungen: dakks.de/de/fb-4.6.html (normative Akkreditierungspflicht), abgerufen am 09.09.2026.
  2. DIN Media, Produktseiten DIN 77200-1:2022-10, DIN 77200-2:2020-07, DIN 77200-3:2020-07 (Ausgabestände, Seitenzahlen, Preise), abgerufen am 09.09.2026.
  3. DIN, Infoblatt „Neuveröffentlichung der DIN 77200-1 und DIN 77200-3“ (Zweck und Struktur der Normenreihe): din.de (PDF).
  4. Qualidata GmbH, Informationsblatt DIN 77200-1, Rev. 006 vom 20.10.2022 (Geltungsbereiche, Qualifikationsquoten, Subunternehmer-Grenze, Ablauf, Aufwandsfaktoren): qualidata.de (PDF); Infoblatt Akkreditierung und Zertifizierung, Rev. 003 vom 28.09.2021.
  5. DEKRA Certification, DIN 77200 Zertifizierung und „Revidierte DIN 77200-3“: dekra-certification.de, abgerufen am 09.09.2026.
  6. Veröffentlichtes DIN-77200-Zertifikat mit Zertifizierungsgrundlage und DAkkS-Registriernummer: lundw.de (PDF).
  7. VK Bund, Beschluss vom 27.11.2019, VK 2-84/19: bundeskartellamt.de (PDF).
  8. § 31, § 33 und § 49 VgV: gesetze-im-internet.de; § 35 UVgO (Ausgabe 2017); § 34a GewO; § 14 BewachV.
  9. DIN e. V., Praxisleitfaden „Verwendung von DIN-Normen bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge“ (2015), zur Formulierung „DIN 77200 oder gleichwertig“.
  10. Zanker, Claus (2023): Branchenanalyse Wach- und Sicherheitsdienste, Hans-Böckler-Stiftung, Working Paper Nr. 300: econstor.eu (PDF).
  11. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2019, I-2 U 50/18 (Werbung „Zertifiziert nach ISO 9001“); Akkreditierungssymbolverordnung § 3.
  12. Vergabezahlen: ZertLotse-Auswertung der TED-Bekanntmachungen (CPV 79710000 ff., Erfüllungsort Deutschland, offene Verfahren), täglich aktualisiert; Methodik auf der Listenseite.

Und falls Ihre Ausschreibung nicht die DIN 77200 verlangt, sondern „Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder gleichwertig“: Was die Zertifizierung für einen Sicherheitsdienst kostet und wie sie neben dem Schichtbetrieb abläuft, steht auf der Branchenseite für Sicherheitsdienste. Unklar, was Ihre Bekanntmachung verlangt? Der Ausschreibungs-Check sagt es Ihnen schriftlich, auch wenn die Antwort „DIN 77200, also nicht wir“ lautet.

(Praxiseinschätzung, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen und im Zweifel anwaltlicher Rat. Die Normtexte der DIN 77200 lagen uns nicht vor; Angaben zum Norminhalt stammen aus den genannten Verfahrensunterlagen und Sekundärquellen. Stand: 09.09.2026.)

Häufige Fragen

Ist die DIN 77200 für Sicherheitsdienste Pflicht?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die ein DIN-77200-Zertifikat verlangt; gesetzlich vorgeschrieben sind die Erlaubnis nach § 34a GewO, die Eintragung im Bewacherregister und die Haftpflichtversicherung nach § 14 BewachV. Auftraggeber dürfen die Norm aber in Ausschreibungen und Verträgen fordern, und einige tun das. Die Vergabekammer des Bundes hat es 2019 ausdrücklich positiv bewertet, dass ein Auftraggeber auf ein DIN-77200-Zertifikat als Eignungskriterium verzichtete, weil das kleineren Unternehmen die Teilnahme ermöglicht (VK Bund, Beschluss vom 27.11.2019, VK 2-84/19).

Kann eine nicht akkreditierte Stelle nach DIN 77200 zertifizieren?

Nach Angabe der Deutschen Akkreditierungsstelle nicht: Für die Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200 besteht eine normative Akkreditierungspflicht, die aus Teil 3 der Norm folgt. Ein Papier ohne DAkkS-Symbol und Registriernummer ist deshalb kein DIN-77200-Konformitätszertifikat und trägt in einer Vergabe nicht. Das gilt auch für uns: Unsere Partner-Zertifizierungsstelle ist nicht akkreditiert, wir zertifizieren nach ISO 9001 und nicht nach DIN 77200.

Reicht ein ISO-9001-Zertifikat, wenn die Ausschreibung DIN 77200 verlangt?

Fachlich nicht: Die beiden Normen belegen Unterschiedliches. ISO 9001 bescheinigt ein funktionierendes Managementsystem, DIN 77200 stellt Anforderungen an die Sicherungsdienstleistung selbst, an Personalqualifikation, Einsatzplanung und Dokumentation. Steht in der Bekanntmachung „DIN 77200 oder gleichwertig“, muss der andere Nachweis dieselben Anforderungen abdecken; ob die Vergabestelle das so sieht, klären Sie vor der Abgabe per Bieterfrage. Anders liegt der Fall, wenn die Ausschreibung „Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder gleichwertig“ verlangt: Das ist die Forderung, die ein ISO-9001-Zertifikat erfüllt.

Was kostet eine DIN-77200-Zertifizierung?

Das lässt sich nicht seriös in Euro beziffern: Keine der von uns am 09.09.2026 geprüften Zertifizierungsstellen (Qualidata, DEKRA, VdS, ICG, Intertek) veröffentlicht Preise oder Tagessätze. Belegt sind die Kostentreiber (beantragte Dienstleistungen, Zahl der Sicherheitsmitarbeiter, Zahl der Niederlassungen), die Preise der Normtexte (105,20 €, 112,80 € und 90,50 € brutto für die Teile 1 bis 3 als PDF bei DIN Media) und die relativen Folgekosten: Überwachungsaudits mit rund dem halben, die Re-Zertifizierung mit rund drei Vierteln des Erstaufwands. Holen Sie zwei Angebote akkreditierter Stellen mit identischer Angabe der Dienstleistungen, Mitarbeiter und Standorte ein; nur so sind sie vergleichbar.

Brauche ich ISO 9001, bevor ich DIN 77200 angehe?

Ein Zertifikat nicht, ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem schon: DIN 77200-1 verlangt nach übereinstimmenden Angaben von Zertifizierungs- und Beratungsanbietern ein dokumentiertes QM-System auf Grundlage anerkannter Standards und nennt DIN EN ISO 9001 dafür als Beispiel. Wer beide Nachweise braucht, baut deshalb sinnvollerweise zuerst das QM-System auf; DEKRA und die ICG Zertifizierung GmbH bieten das DIN-77200-Audit ausdrücklich als Kombiaudit mit ISO 9001 an. Eine bezifferte Ersparnis dafür nennt keine Stelle.

Wie lange dauert die Zertifizierung, und wie lange gilt das Zertifikat?

Nach den Verfahrensangaben einer akkreditierten Stelle muss das Verfahren innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsabschluss abgeschlossen sein; die Nachweise sind etwa vier Wochen vor dem Audit einzureichen, im Audit festgestellte Mängel müssen innerhalb von drei Monaten behoben und positiv bewertet sein. Das Zertifikat läuft drei Jahre, mit je einem Überwachungsaudit in den beiden Folgejahren und der Re-Zertifizierung im dritten Jahr.

Gilt ein Zertifikat nach einer älteren Fassung der DIN 77200 noch?

Maßgeblich sind DIN 77200-1 in der Ausgabe Oktober 2022 sowie die Teile 2 und 3 in der Ausgabe Juli 2020. Die Fassung 2022 brachte gegenüber 2017 nach Angaben der Zertifizierungsstellen überwiegend Klarstellungen; Bestandskunden werden beim nächsten regulären Audit umgestellt. In der Vergabe kann ein Zertifikat nach einer überholten Fassung zum Problem werden: Die Vergabekammer des Bundes hat 2019 entschieden, dass der Auftraggeber in einem solchen Fall zur Aufklärung verpflichtet sein kann, weil die aktuelle Fassung höhere Anforderungen stellt, etwa an die Schulung der Mitarbeiter.