Öffentliche Ausschreibungen für Entsorgung und Recycling
Alle 98 offenen, EU-weit ausgeschriebenen Entsorgungs- und Recycling-Vergaben in Deutschland stehen unten in der Live-Liste — ohne Registrierung, täglich aus dem EU-Amtsblatt TED aktualisiert. Sie können die Liste auf Einträge mit Efb-Nennung filtern.
Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung, Deponierung: Kommunen, Zweckverbände, Kliniken, Hochschulen und Bundesbehörden vergeben Entsorgungsleistungen laufend — in Losen, die auch für mittelständische Entsorger, Containerdienste und Verwerter passen. Der Unterschied zu fast allen anderen Branchen: Über die Teilnahme entscheidet hier zuerst das Abfallrecht, nicht das Qualitätsmanagement. Was das konkret heißt, steht unter der Liste.
Aktuelle Entsorgungs-Ausschreibungen — ohne Registrierung
Ausschreibungs-Statistik Entsorgung & Recycling — Stand:
Aktuell laufen 98 offene, EU-weit ausgeschriebene
(oberschwellige) Vergaben für Entsorgungs- und Recyclingleistungen
(CPV 90500000 ff.) mit Erfüllungsort in Deutschland.
37 davon (38 %) nennen den
Entsorgungsfachbetrieb ausdrücklich in der Bekanntmachung,
30 (31 %) das
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) — aber nur
5 (5 %) die ISO 9001 und 3 die ISO 14001. Die Übersicht wird täglich automatisch aus der EU-Vergabedatenbank TED
aktualisiert und ist ohne Registrierung frei zugänglich. Quelle:
ZertLotse-Auswertung der TED-Bekanntmachungen, zertlotse.de.
Methode: Wie diese Zahlen entstehen (und was sie nicht können)
- Grundmenge: alle Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt TED mit CPV 90500000 ff. (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen), Erfüllungsort Deutschland, Formulartyp „competition“, Fristfilter bis höchstens 240 Tage in die Zukunft. Bekanntmachungen mit gleichem Auftraggeber, Titel und Frist werden zusammengefasst. Diese Listeneinträge sind keine verlässlich nach Verfahrensnummer deduplizierten Vergabeverfahren. Der Fristfilter allein bestätigt keinen aktuellen Verfahrensstatus. Nicht enthalten sind Abwasser (CPV 90400000), Stadt- und Straßenreinigung inklusive Winterdienst (90600000) sowie Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000).
- Alle Quoten stammen ausschließlich aus dieser oberschwelligen TED-Menge. Die unterschwelligen Verfahren in der zweiten Tabelle stehen bewusst weder im Zähler noch im Nenner: Ihre Bekanntmachungen sind deutlich knapper gefasst, eine Volltextsuche findet dort systematisch weniger Nennungen. Eine gemischte Quote wäre strukturell zu niedrig — und damit unbrauchbar.
- Gezählt wird die Nennung im Volltext, nicht die Rechtsfolge. „Efb" heißt: Das Wort Entsorgungsfachbetrieb kommt in der Bekanntmachung vor. Ob er zwingend gefordert, nur erwünscht oder in einer Anlage erwähnt ist, steht in den Vergabeunterlagen. Wortvarianten wie Entsorgungsfachbetriebeverordnung zählen nicht mit — die tatsächliche Quote liegt also eher etwas höher als hier ausgewiesen, nicht niedriger. Dasselbe gilt für „KrWG" (die ausgeschriebene Form Kreislaufwirtschaftsgesetz wird separat nicht mitgezählt) und für „ISO 9001".
- Stichtag: 03.11.2026, täglicher Neuabruf. Datenstand der unterschwelligen Liste: 02.11.2026.
Alle 98 offenen Verfahren — EU-weit ausgeschriebene Entsorgungs- und Recyclingaufträge in Deutschland, direkt aus dem EU-Amtsblatt TED, sortiert nach Abgabefrist (Stand: 03.11.2026, wird täglich aktualisiert). Die Nachweis-Spalte zeigt, ob die Bekanntmachung den Entsorgungsfachbetrieb bzw. die ISO 9001 ausdrücklich nennt:
Eine Vergabe passt, aber ein geforderter Nachweis fehlt? Ausschreibung prüfen lassen — schriftliche Einschätzung in der Regel am selben Werktag. Wir sagen Ihnen auch dann Bescheid, wenn Sie statt eines QM-Zertifikats den Efb brauchen (den stellen wir nicht aus). Diese Liste gibt es je Bundesland auch als RSS-Feed und Fristen-Kalender — ohne Konto.
98 von 98 Verfahren
Kein Verfahren passt zu dieser Auswahl. Filter zurücksetzen und erneut suchen — oder die eigene Ausschreibung prüfen lassen.
Quelle: TED — Amtsblatt der EU, ohne Gewähr. „Efb" bzw. „ISO 9001" heißt: Der Begriff kommt im Volltext der Bekanntmachung vor — was daraus als Eignungsanforderung folgt, steht in den Vergabeunterlagen. Auch ohne Nennung in der Bekanntmachung verlangen die Unterlagen häufig abfallrechtliche Nachweise.
Zusätzlich: 24 nationale (unterschwellige) Entsorgungs-Ausschreibungen
Diese Verfahren laufen unterhalb der EU-Schwelle und stehen deshalb nicht im EU-Amtsblatt TED — sondern verstreut auf deutschen Vergabeplattformen. Hier gesammelt, mit Direktlink zur jeweiligen Plattform. Für kleinere Entsorger und Containerdienste sind das oft die passenderen Losgrößen (Datenstand: 02.11.2026):
Datenstand: . Die Tagesexporte wurden bis einschließlich geprüft. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand und die Frist in der Originalbekanntmachung.
Datenquelle: Bekanntmachungsservice des Datenservice Öffentlicher Einkauf (oeffentlichevergabe.de, Open Data), ohne Gewähr; ausgewählt über den Haupt-CPV-Code 905… Diese Verfahren gehen bewusst in keine der Quoten oben ein (siehe Methodenkasten). Bei unterschwelligen Vergaben genügen als QM-Nachweis häufig Eigenerklärungen — die abfallrechtlichen Nachweise bleiben davon unberührt.
Unterlagen vorab prüfen lassen
Schreiben Sie kurz, um welche Ausschreibung es geht — wir melden uns, am liebsten telefonisch, mit dem Preis für Ihre Betriebsgröße (Jahrespreis und einmalige Einführung) und einer Einschätzung, ob die Frist zu schaffen ist.
Sie suchen Reinigungs- statt Entsorgungsaufträge? Hier ist die Ausschreibungsliste für die Gebäudereinigung, hier die für IT-Dienstleistungen. Wie oft welche Branche ISO 9001 verlangt, zeigt unser Datenreport nach Branche.
Was die Zahlen zeigen: Efb- und ISO-Nennungen
In der TED-Auswertung nennen 37 von 98 Listeneinträgen (38 %) den Entsorgungsfachbetrieb und 5 (5 %) ISO 9001. Von den 5 Einträgen mit ISO-9001-Nennung nennen 4 auch den Entsorgungsfachbetrieb. 1 nennen ISO 9001 ohne Efb.
Nennungen belegen weder eine zwingende Anforderung noch die Akzeptanz eines bestimmten Nachweises. Prüfen Sie für Ihre Angebotsplanung sowohl die abfallrechtlichen Voraussetzungen als auch zusätzliche QM-Anforderungen anhand der Originalunterlagen.
Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG: Was dahintersteckt
Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) ist in § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt und in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ausgestaltet. Sie ist nicht allein wegen einer Tätigkeit in der Abfallwirtschaft generell vorgeschrieben; eine konkrete Ausschreibung kann entsprechende Nachweise verlangen. Geprüft und zertifiziert wird durch eine Technische Überwachungsorganisation oder eine behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaft.
Was die Überprüfung im Kern umfasst:
- Zuverlässigkeit von Inhaber und Leitungspersonal
- Fachkunde der verantwortlichen Person und Einweisung bzw. Fortbildung der Beschäftigten
- Betriebsorganisation: festgelegte Zuständigkeiten, dokumentierte Abläufe, Betriebstagebuch
- Anlagen, Fahrzeuge und Ausstattung — passend zu den Abfallarten, für die zertifiziert wird
- Annahme, Verbleib und Nachweisführung der Abfälle
Zwei Merkmale unterscheiden den Efb spürbar von einem Managementsystem-Zertifikat: Er gilt höchstens 18 Monate und setzt eine mindestens jährliche Überprüfung voraus (ISO-Zertifikate laufen drei Jahre mit jährlichem Überwachungsaudit). Und er ist tätigkeits- und abfallartenbezogen: Das Zertifikat gilt für die geprüften Tätigkeiten — wer sein Leistungsspektrum erweitert, muss den Geltungsbereich anpassen. Genau darauf schauen Vergabestellen: Ein gültiges Efb-Zertifikat, das die ausgeschriebene Abfallart nicht abdeckt, hilft im Angebot nicht.
Zum Nutzen jenseits der Vergabe gehören die gesetzlichen Erleichterungen: Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe sind von der Erlaubnispflicht für das gewerbsmäßige Sammeln und Befördern gefährlicher Abfälle nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 KrWG freigestellt, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind — die Anzeigepflicht nach § 53 KrWG bleibt bestehen — und können im Nachweisverfahren das privilegierte Verfahren nutzen. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; welche Erleichterung für Ihren Betrieb greift, klärt Ihre Überwachungsorganisation.
Efb und ISO 9001: Wo sie sich überschneiden — und wo nicht
Beide Prüfungen können Fragen der Betriebsorganisation betreffen. Ein Zertifikat belegt aber nicht automatisch die Anforderungen des anderen. Die Gegenüberstellung zeigt die unterschiedlichen Prüfgegenstände:
| Entsorgungsfachbetrieb (Efb) | ISO 9001 | |
|---|---|---|
| Grundlage | § 56 KrWG + Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) — öffentliches Abfallrecht | DIN EN ISO 9001 — private, branchenneutrale Norm |
| Wer zertifiziert | Technische Überwachungsorganisation oder anerkannte Entsorgergemeinschaft | Zertifizierungsstelle für Managementsysteme |
| Laufzeit | höchstens 18 Monate, mindestens jährliche Überprüfung | 3 Jahre, jährliches Überwachungsaudit |
| Geprüft wird | Zuverlässigkeit, Fachkunde, Anlagen, Fahrzeuge, Abfallwege, Nachweisführung — für bestimmte Tätigkeiten und Abfallarten | Prozesse, Verantwortlichkeiten, Ziele, Risiken und Chancen, interne Audits, Kundenzufriedenheit, Verbesserung |
| In der öffentlichen Vergabe | in 37 von 98 Listeneinträgen genannt (38 %) | in 5 von 98 genannt (5 %) |
| Ersetzbarkeit | Kein QM-Zertifikat ersetzt den Efb | Der Efb deckt Teile ab, ersetzt die ISO-Systematik aber nicht |
Verantwortlichkeiten, Fachkunde und dokumentierte Abläufe können sich überschneiden. Ob vorhandene Efb-Unterlagen einzelne Anforderungen der ISO 9001 erfüllen, muss am tatsächlichen QM-System und an der vereinbarten Normfassung geprüft werden.
Vorhandene Nachweise können bei der Vorbereitung helfen. Welche Anforderungen bereits erfüllt sind und welcher Aufwand hinzukommt, muss am konkreten Betrieb geprüft werden. Eine pauschale Aussage über den schon erledigten Anteil oder gemeinsame Audit-Termine lässt sich daraus nicht ableiten.
Eignungsnachweise in Entsorgungs-Vergaben
Vor dem Preisvergleich prüft die Vergabestelle Ihre Eignung: Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit. Fehlt ein geforderter Nachweis, kann das Angebot ausgeschlossen werden, sofern die Vergabestelle ihn nicht nachfordert (§ 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung, VgV). In der Entsorgung sind das typischerweise:
- Efb-Zertifikat — gültig und für die ausgeschriebenen Abfallarten und Tätigkeiten passend
- Anzeige bzw. Erlaubnis für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen (§§ 53, 54 KrWG)
- Genehmigungen der eingesetzten Anlagen (Immissionsschutzrecht) und Angabe des konkreten Entsorgungswegs samt Verbleib
- Fahrzeug- und Behälterausstattung, ADR-Nachweise beim Transport gefährlicher Güter
- Betriebshaftpflicht mit den geforderten Deckungssummen — prüfen Sie sie gegen Ihre Police
- Referenzen vergleichbarer Mengen, Abfallarten und Laufzeiten
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft
- Tariftreue- und Mindestlohnerklärung nach dem Landesrecht des Auftraggebers
- Qualitäts- bzw. Umweltmanagement (ISO 9001 / ISO 14001) „oder gleichwertig" — seltener, vor allem bei großen Rahmenverträgen und privaten Auftraggebern
Ein branchenspezifischer Stolperstein kommt dazu: Andienungs- und Überlassungspflichten. Für bestimmte gefährliche Abfälle schreiben einzelne Bundesländer vor, dass sie einer landesrechtlich bestimmten Stelle anzudienen sind — wer in seinem Angebot einen Entsorgungsweg vorsieht, der dagegen verstößt, kalkuliert an der Rechtslage vorbei. Prüfen Sie das für das Bundesland des Erfüllungsorts, nicht für Ihren Firmensitz.
Wer öffentliche Entsorgungsaufträge in den vergangenen Monaten erhalten hat, nach Unternehmensgröße, Bundesland und Zahl der Angebote, zeigt die Auswertung der Zuschläge Entsorgung.
Wo Sie weitere Entsorgungs-Ausschreibungen finden
Die Liste oben zeigt die EU-weit ausgeschriebenen Vergaben plus eine Auswahl unterschwelliger Verfahren. Der Rest des Marktes verteilt sich auf vier Kanäle:
- oeffentlichevergabe.de und service.bund.de — hier laufen deutsche Bekanntmachungen zusammen, ohne Registrierung durchsuchbar
- Die Vergabeportale der Länder, Landkreise und Zweckverbände — dort liegen die Unterlagen und dort geben Sie elektronisch ab
- TED (ted.europa.eu) — das EU-Amtsblatt für Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwerts
- Die dualen Systeme — die Sammlung von Verpackungsabfällen wird nach den Regeln des Verpackungsgesetzes ausgeschrieben, privatrechtlich und außerhalb der Vergabeportale. Wer Sammellogistik anbietet, sollte diesen Kanal getrennt beobachten
Die Liste zeigt nicht die gesamte kommunale Abfallwirtschaft. Eigenleistungen erscheinen nicht als externe Auftragsvergabe. Für Inhouse-Aufträge oder Kooperationen gelten die jeweiligen Voraussetzungen des § 108 GWB; eine kommunale Trägerschaft oder ein Zweckverband allein macht einen Auftrag nicht ausschreibungsfrei.
Fehler bei der Angebotsvorbereitung vermeiden
- Efb-Zertifikat abgelaufen oder mit falschem Geltungsbereich — die 18-Monats-Frist läuft schneller ab, als man denkt; die ausgeschriebene Abfallart muss abgedeckt sein
- Entsorgungsweg nicht belegt — fehlende Annahmeerklärung der Verwertungs- oder Beseitigungsanlage
- Preisblatt unvollständig — Positionen je Abfallschlüssel, Behältergröße oder Tonne müssen vollständig bepreist sein
- Änderungen an den Vergabeunterlagen oder eigene AGB beigelegt
- Frist verpasst — es zählt der Eingang auf der Vergabeplattform, nicht der Absendezeitpunkt
- Keine Bieterfragen gestellt — Unklarheiten zu Mengen, Abfallschlüsseln oder Nachweisen rechtzeitig schriftlich klären; nach der Abgabe ist es zu spät
Ein Hinweis zum Schluss: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — maßgeblich sind immer die konkreten Vergabeunterlagen Ihrer Ausschreibung und das Landesrecht am Erfüllungsort.